Auszubildende/r für den Beruf der Notfallsanitäterin/des Notfallsanitäters (m/w/d)
Stellenausschreibung
Die Kreisstadt Neunkirchen, zweitgrößte Stadt des Saarlandes, sucht zum 1. August 2027
eine Auszubildende / einen Auszubildenden
für den Beruf der Notfallsanitäterin / des Notfallsanitäters (m/w/d)
Ihr Einsatz zählt. Ihre Zukunft beginnt hier.
Das bringen Sie mit:
- Mindestens den mittleren Bildungsabschluss oder
- eine nach dem Hauptschulabschluss erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Den Führerschein Klasse B
- Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Die Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr ist von Vorteil
- Zeigen Sie uns, was in Ihnen steckt! Im Rahmen des Auswahlverfahrens erwarten Sie ein Assessment-Center und ein Sporttest, bei denen Sie Ihre persönlichen, fachlichen und körperlichen Fähigkeiten unter Beweis stellen können.
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten:
- Es erwarten Sie vielfältige, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben.
- Wir legen Wert auf eine respektvolle Zusammenarbeit und bieten geregelte Arbeitszeiten.
- Die Kreisstadt Neunkirchen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zertifizierte „Familiengerechte Kommune“.
- Wir vergüten nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt – abhängig vom Ausbildungsjahr – zwischen 1.368,26 € und 1.464,02 € brutto.
- Sicherheit des öffentlichen Dienstes und Standortsicherheit sind gewährleistet.
- Unseren Beschäftigten bieten wir Sozialleistungen wie z. B. eine Versicherung in der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes zum Erwerb eines Zusatzrentenanspruchs sowie vermögenswirksame Leistungen.
Die duale Ausbildung dauert 3 Jahre. Eine Übernahme nach abgeschlossener Ausbildung ist möglich, kann aber nicht zugesichert werden.
Wir begrüßen Bewerbungen aller Menschen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Im Sinne des Saarländischen Landesgleichstellungsgesetzes sind Bewerbungen von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Neugierig geworden?
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal bis zum 31.12.2026.
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigen.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
In der Auswahlphase wird ausschließlich per E-Mail kommuniziert. Überprüfen Sie daher bitte regelmäßig Ihren elektronischen Post- und Spam-Ordner.
Neunkirchen, 16.10.2026
gez. Aumann
Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen

