Mitarbeiter*in (m/w/d) Bauhof
Die Ortsgemeinde Sörgenloch sucht zum 01.06.2026 eine*n
Mitarbeiter*in (m/w/d) für den Bauhof
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Stelle in Vollzeit (39h/Woche).
Sie bringen mit:
- Erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, bevorzugt im Bereich Garten- und Landschaftsbau
- Handwerkliches Geschick
- Besitz des Führerscheins der Klasse B
- Leistungsbereitschat und Einsatzfreude
- Selbständiges Arbeiten
- Wohnort in der Nähe von Vorteil (wg. Rufbereitschaft / Streudienst)
Wir bieten Ihnen:
- Stufengleiche Eingruppierung bei vorhandener Berufserfahrung
- Eine überwiegend arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
- Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Pflege von Grünanlagen, Baum- und Strauchschnitt
- Instandhaltungen aller Art (Kommunlae Gebäude / Arbeitsgeräte)
- Winterdienst
Die Eingruppierung erfolgt nach den Bestimmungen des TVöD bis zur Entgeltgruppe 5.
Bewerben Sie sich bis zum 06.04.2026 über das Bewerberportal der Verbandsgemeinde Nieder-Olm unter vg-nieder-olm.de/karriere-und-ausbildung/aktuelle-stellenangebote (Kennwort „OG06_01/26“).
Eine datenschutzgerechte Vernichtung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens wird garantiert.
Die Ortsgemeinde Sörgenloch fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern eine Unterrepräsentanz i.S.d. Landesgleichstellungsgesetzes besteht und soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind ausdrücklich erwünscht. Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Die Besetzung der Stellen ist grundsätzlich auch in Teilzeit in Form von Jobsharing möglich.
