Reinigungskräfte (m/w/d)
Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
Reinigungskräfte (m/w/d)
für die Feuerwehr-Gerätehallen der Ortsgemeinden Esenheim, Jugenheim, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Stadecken-Elsheim, Zornheim sowie der Stadt Nieder-Olm.
Die Aufteilung kann flexibel und auf Wunsch erfolgen.
Es handelt sich hierbei um eine zunächst auf ein Jahr befristete Stelle auf Minijob-Basis, mit dem Ziel der unbefristeten Weiterbeschäftigung.
Wir wünschen uns:
- Ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Engagement und selbständigem Arbeiten
- Führerschein Klasse B
- Bereitschaft zum flexiblen Arbeitseinsatz
- Ein gepflegtes Äußeres
- Verschwiegenheit
Wir bieten Ihnen:
- Unterstützung bei der Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Kindertagesstätte, Betreuungsangebote, Ferienprogramm-Teilnahme etc.)
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Regelungen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst
- Eine überwiegend arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
- Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Deutschland-Job-Tickets
Die Eingruppierung erfolgt gem. den Bestimmungen des TVöD in der Entgeltgruppe 1.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Engels (06136 69 11171) und Frau Schnell (06136 69 11114) gerne zur Verfügung.
Bewerben Sie sich bis zum 08.04.2026 über das Bewerberportal der Verbandsgemeinde Nieder-Olm unter vg-nieder-olm.de/karriere-und-ausbildung/aktuelle-stellenangebote (Kennwort VGNO_01/10/26). Fragen hierzu beantwortet Ihnen bei Bedarf Frau Dreger unter der Telefonnummer 06136 69 11116.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens wird garantiert.
Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm fördert aktiv die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden. Wir wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von Geschlecht, einer Behinderung, dem ethnischen Hintergrund, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern eine Unterrepräsentanz i.S.d. Landesgleichstellungsgesetzes besteht und soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen von Menschen mit Beeinträchtigung sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt.
