Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Geschäftsbereich Förderung, Fachbereich 2.3 - Forstliche Förderung - am Standort Northeim
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein moderner Dienstleister für die Betriebe der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei sowie ein verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen mit rd. 2.500 Mitarbeitern und sucht eine/n
Sachbearbeiter/in (m/w/d)
im Geschäftsbereich Förderung, Fachbereich 2.3 - Forstliche Förderung - am Standort Northeim
zum 01.08.2026 oder nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Stellenbesetzung erfolgt befristet für die Dauer von zwei Jahren und in Vollzeit (39,8 Std./W.). Eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist unser Ziel.
Unser Stellenprofil
Das Aufgabengebiet umfasst die Annahme, Prüfung und Erstbewilligung von Förderanträgen für forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der regionalen Dienststellen Northeim und Hildesheim. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, des Waldschutzes und der Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. Die vorgenannten Tätigkeiten sowie die Organisation des Bürobetriebes werden überwiegend eigenverantwortlich und selbstständig durchgeführt. Aufgaben der Inaugenscheinnahme im Wald wechseln sich dabei mit solchen am PC-Arbeitsplatz ab.
Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe E 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Unser Angebot:
- abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten
- sechs Wochen Urlaub im Jahr
- Jahressonderzahlung sowie betriebliche Altersvorsorge
- flexible Arbeitszeitgestaltung durch das Jahresarbeitszeitkonto
- Möglichkeiten zur Nutzung des Homeoffice
- Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
- sichere Bezahlung und krisensicherer Arbeitsplatz
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote und
- ein engagiertes zukunftszugewandtes Team
- attraktives Ebike-Leasing
- Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Hier finden Sie weitere gute Gründe für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen als zukünftigen Arbeitgeber.
Erfahren Sie auch mehr über unsere Benefits
Ihre fachliche Qualifikation:
Vorausgesetzt wird ein forstwirtschaftlicher bzw. forstwissenschaftlicher Studienabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor/Master), möglichst verbunden mit einer abgeschlossenen Ausbildung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung agrar- und umweltbezogene Dienste für den Forstdienst (ehemals Laufbahn für den gehobenen Forstdienst).
Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse:
Einschlägige Berufserfahrungen, insbesondere im Umgang mit Förderrichtlinien und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen, sind von Vorteil. Gleiches gilt für den Tätigkeitsbereich des Bezirks- oder Revierdienstes.Gute EDV-Kenntnisse, eine sorgfältige Arbeitsweise und die Aufgeschlossenheit zur Einarbeitung in weitere anwendungsbezogene Programme sind erforderlich. Kommunikative Fähigkeiten und eine kollegiale Arbeit im Team werden erwartet. Zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben sind forstliche Kompetenzen und Durchsetzungsvermögen notwendig. Der Besitz des Führerscheins der Klasse B ist erforderlich.
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind willkommen.
Sie fühlen sich durch unser Angebot angesprochen?
Dann würden wir Sie gerne kennenlernen!
Bewerbungsfrist und Kontaktdaten
Ende der Bewerbungsfrist: 28.06.2026
Für Vorabinformationen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an:
Herrn Dr. Philipp Schomaker, Leiter Fachbereich Forstliche Förderung
Telefon: 0511 3665-1134
Email: thorsten.hollmann-hespos@lwk-niedersachsen.de
Zur Klärung personalrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Andrea Jürgens, Fachbereich Personal
Telefon: 0441 801 167
Email: andrea.juergens@lwk-niedersachsen.de
Bewerber/-innen werden gebeten im Bewerbungsschreiben ihre Motivation und Ziele in Bezug auf die angestrebte Funktion darzulegen.
Wir bitten ausschließlich um Online-Bewerbungen. Bewerbungen per E-Mail oder in Papierform können nicht mehr berücksichtigt werden.
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