Sachbearbeitung im Bereich "Führerscheinwesen"
Im Dezernat II „Sicherheit und Ordnung“, Fachbereich 24 „Straßenverkehr“, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in für die
Sachbearbeitung im Bereich „Führerscheinwesen“ (m, w, d)
- Entgeltgruppe 6 TVöD -
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 25 Stunden. Der Dienstort ist Northeim.
Mobiles Arbeiten ist aufgrund von erforderlicher Präsenz für den Kundenservice nicht möglich. Die Wahrnehmung der Stelle erfordert eine flexible Arbeitszeitgestaltung, da die Arbeitszeit anteilig sowohl vormittags, als auch nachmittags abzuleisten ist.
Ihre wesentlichen Aufgaben:
- Annehmen und Bearbeiten von Fahrerlaubnisanträgen,
- Erteilen von Auskünften u.ä. an Bürger*innen und Behörden,
- Aushändigen von Führerscheinen,
- Erteilen von Prüfaufträgen und vorläufigen Fahrberechtigungen,
- Erstellen von internationalen Führerscheinen,
- Bestellen von Führerscheinen bei der Bundesdruckerei,
- Bearbeiten von TÜV-Rückläufern,
- Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen bei Führerscheinverlust.
Wir bieten Ihnen als Ihr Arbeitgeber:
- Eine sichere Zukunftsperspektive durch ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis,
- ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet und ein kollegiales Arbeitsklima in einem kleinen Team,
- gute Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Weiterentwicklung,
- vielfältige Angebote zur Gesundheitsförderung,
- leistungsgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 6 TVöD,
- Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung und Zusatzversorgung (VBL),
- einen Zuschuss zum Jobticket,
- einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge.
Das bringen Sie mit:
- Die Ausbildung zur* bzw. zum* Verwaltungsfachangestellten* oder den erfolgreichen Abschluss der ersten Angestelltenprüfung,
- oder die Ausbildung zur Kauffrau* bzw. zum Kaufmann* für Büromanagement, zur* bzw. zum* Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten*, zur Bankkauffrau* bzw. zum Bankkaufmann* oder zur Sparkassenkauffrau* bzw. zum Sparkassenkaufmann*.
- Bewerben können sich außerdem Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau* bzw. zum Reiseverkehrskaufmann*, zur Speditionskauffrau* bzw. zum Speditionskaufmann* oder zur Industriekauffrau* bzw. zum Industriekaufmann*.
- Idealerweise verfügen Sie über allgemeine berufliche Erfahrungen sowie Berufserfahrung im Verwaltungsbereich einer Kommunalverwaltung.
- Sie sind kommunikations-, durchsetzungs- sowie auch teamfähig und bringen ein situationsgerechtes Auftreten sowie eine eigenverantwortliche Arbeitsweise mit.
- Wünschenswerterweise verfügen Sie über die Flexibilität und Bereitschaft, im Vertretungsfall tageweise auch am Dienstort Einbeck tätig zu sein.
Sonstige Hinweise:
Der Landkreis Northeim ist bestrebt, den Anteil von Männern in Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Männer werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet erhalten Sie durch die Fachbereichsleitung, Herrn Haase, (Tel. 05551 / 708 – 81566). Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie durch Frau Ritzke, Ressort 2.1 „Personal“, (Tel. 05551 / 708 – 81716).
Wetterlagen wie Wald- und Flächenbrände, Stürme, Starkregenereignisse, Stromausfälle, die Situation in der Ukraine und die allgemeine weltpolitische Lage zeigen, wie wichtig eine Vorbereitung auf Krisen und Katastrophen ist. Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis Northeim u.a. für die vorbereitenden Katastrophenschutzplanungen sowie die Einrichtung eines Katastrophenschutzstabes zuständig. Ziel ist es, einen dauerhaft einsatzfähigen Katastrophenschutzstab aufzustellen, auszubilden und weiter zu entwickeln.
Für das Team des Katastrophenschutzstabes benötigt der Landkreis Northeim laufend interessierte und motivierte Mitarbeiterinnen* und Mitarbeiter*. Dafür würde der Landkreis Northeim im Falle einer Einstellung auch Sie gerne als neues Stabsmitglied gewinnen!
Das sollten Sie darüber hinaus wissen:
Der Landkreis Northeim ist seit 2007 nach dem Audit „berufundfamilie“ zertifiziert. Für nähere Informationen zum Landkreis Northeim steht die Homepage www.landkreis-northeim.de zur Verfügung.
Eine Schwerbehinderung ist kein Hinderungsgrund für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Sie sogar vorrangig berücksichtigt.
Datenschutz nehmen wir ernst. Ihre Unterlagen werden nach den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung vertraulich behandelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Bitte bewerben Sie sich bis einschließlich 21.06.2026 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal.
Bereichern Sie mit Ihrer Bewerbung die Vielfalt unserer Kreisverwaltung und bewerben Sie sich am besten noch heute…
Wir freuen uns auf Sie!
