Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter 3. QE (m/w/d) beim Sachgebiet Liegenschaften
Für die Abteilung Versorgung – Sachgebiet V 3 (Liegenschaften) suchen wir
eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter (m/w/d).
A 9 - A 11 BayBesG | Dienstort Nürnberg
Das Polizeipräsidium Mittelfranken ist ein moderner und zukunftssicherer Arbeitgeber mit ca. 5.000 Beschäftigten und rund 40 nachgeordneten Polizeidienststellen im Regierungsbezirk Mittelfranken. Das Sachgebiet V 3 (Liegenschaften) ist neben der Bearbeitung von Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen auch verantwortlich für die Gebäudereinigung, Hausverwaltung und Steuerung der Betriebsdienste.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesamtplanung und verantwortliche Abarbeitung im Tagesgeschäft des Bauunterhalts des gesamten Polizeipräsidiums Mittelfranken in Zusammenarbeit mit den staatlichen Bauämtern
- Bewirtschaftung von Sonderbudgets (z.B. Photovoltaik)
- Mietvertragsangelegenheiten und Abrechnung von Kosten und Nebenkosten
- Bearbeitung des Arealbudgets, Rechnungsprüfung, Budgetierung, Buchungen im Warenwirtschaftssystem Contor
Ihr Profil
- Befähigung für die dritte Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst
- Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- Kenntnisse in Haushalts- und Privatrecht sind wünschenswert
- Lernbereitschaft
- Sorgfältiges, selbständiges und serviceorientiertes Arbeiten
Wir bieten Ihnen
- Die Vorteile des öffentlichen Dienstes: sicherer Arbeitsplatz, leistungsgerechte Bezahlung mit regelmäßigen Bezügeerhöhungen und einer Jahressonderzahlung, Fahrradleasing, Urlaubsanspruch von 30 Tagen + 2 weitere freie Tage (24.12. & 31.12.), individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, finanzielle Absicherung im Alter
- Flexibilität: Gleitzeit, mobiles Arbeiten, Ferienbetreuungsprogramm für Kinder von Beschäftigten, Sabbatical
- Gesellschaftlichen Mehrwert: Mitgestalten durch ein eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten als Beitrag zur inneren Sicherheit Bayerns
- Zusammenhalt in der Polizeifamilie: Integration in ein engagiertes, innovatives Team mit wertschätzendem Arbeitsklima, Teamevents
- Behördliches Gesundheitsmanagement: Breites Angebot zur Förderung der körperlichen und mentalen Fitness innerhalb der Arbeitszeit
- Heimatnähe: Gute Erreichbarkeit durch verkehrsgünstige Lage im Zentrum von Nürnberg, Option auf eine Staatsbedienstetenwohnung
Kontakt
Nähere Auskünfte über die Aufgaben beim Sachgebiet Liegenschaften und das Anforderungsprofil erteilt Ihnen gerne Frau Lederer (Telefonnummer 0911/2112 - 4300).
Für personalrechtliche Angelegenheiten steht Ihnen Frau Utz (Telefonnummer 0911/2112 - 2015) zur Verfügung.
Bereichern Sie unser Team mit Ihren Ideen und Fähigkeiten!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 24. August 2026 über das Stellenportal der Bayerischen Polizei mit Bewerbungsschreiben, tabellarischem Lebenslauf und Qualifikationsnachweisen (u.a. Prüfungszeugnis, aktuelle Ernennungsurkunde, letzte Beurteilung).
Weitere Informationen
Für externe Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) besteht die Möglichkeit der Versetzung unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe bis maximal A 11.
Die Einstellung erfolgt auf einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken fördert die Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen in den Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer (Art. 2 Abs. 1; Art. 7 Abs. 3 BayGIG).
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bzw. zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Vorstellungsgesprächen sowie die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (§ 154, § 164 Absatz 1, § 165 Absatz 1 SGB IX, 4.4.2 der Bayerischen Inklusionsrichtlinien). Die Stelle ist nicht uneingeschränkt barrierefrei für jede Art von Behinderung.
