Brandmeister*in, Oberbrandmeister*in, Hauptbrandmeister*in (m,w,d)
Die Stadt Oer-Erkenschwick, Kreis Recklinghausen, bietet zum nächsten möglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als
Brandmeister*in, Oberbrandmeister*in, Hauptbrandmeister*in (m,w,d)
an.
Die Stadt Oer-Erkenschwick unterhält eine freiwillige Feuerwehr mit ca. 40 hauptamtlichen und 120 ehrenamtlichen Kräften. Die hauptamtlichen Kräfte werden in den Bereichen Rettungsdienst, Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz eingesetzt. Der Einsatz erfolgt im Rahmen einer 48-Stundenwoche im 24-Stundendienst.
Für diese Tätigkeit wird zwingend vorausgesetzt:
- Erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes
- Uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit und Atemschutztauglichkeit nach G 26/3
Darüber hinaus erwarten wir von Ihnen:
- Teamfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
- Ausgeprägte soziale Kompetenz und Belastbarkeit
- Besitz des Führerscheins der Klasse C/CE
Für die Besoldung nach A 9 muss zwingend neben der Laufbahnprüfung die Zusatzqualifikation als Notfallsanitäter*in vorliegen.
Die Stadt Oer-Erkenschwick ist um die berufliche Förderung von Frauen bemüht und deshalb an deren Bewerbungen interessiert. Sie werden entsprechend dem Landesgleichstellungsgesetz NW berücksichtigt.
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:
Herr Ueberdick unter Tel. 02368 –695732 (Aufgabenbereich)
Frau Schlechter unter Tel. 02368 – 691 210 (Ausschreibungsverfahren)
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an:
Stadt Oer-Erkenschwick – PB 11 / Personal
Rathausplatz 1 in 45739 Oer-Erkenschwick.
Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit der Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal unter
www.Oer-Erkenschwick.de/Bewerbung
zur Verfügung.
Bitte reichen Sie nur Kopien Ihrer Zeugnisse etc. und keine Mappen ein, da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Mit der Überlassung der Bewerbung erklären sich die Bewerber*innen einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Unterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.
