Projektingenieur*in und stellv. Bauhofleitung (m,wd)
Stellenausschreibung der Stadt Oer-Erkenschwick
Die Stadt Oer-Erkenschwick, Kreis Recklinghausen, sucht zum 01.01.2027 eine Person als
Projektingenieur*in und stellv. Bauhofleitung (m,wd)
Die stellvertretende Bauhofleitung umfasst ausschließlich eine Abwesenheitsvertretung.
Sie sind eine erfahrene Führungspersönlichkeit mit strategischem Weitblick und möchten kommunale Dienstleistungen aktiv weiterentwickeln? Sie verstehen es, Mitarbeitende zu motivieren, Veränderungen zu gestalten und Verantwortung für einen vielfältigen Aufgabenbereich zu übernehmen? Sie möchten einen Beitrag zur positiven Außenwirkung der Stadt Oer-Erkenschwick leisten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Der Baubetriebshof übernimmt ein vielfältiges Aufgabenspektrum. Dazu gehören unter anderem die Straßenreinigung, die Grün- und Friedhofspflege, die Straßenunterhaltung, die Betreuung des städtischen Fuhrparks, sowie der Winterdienst und die Abfallentsorgung von der Müllabfuhr bis zur Containerstation.
Ihre wesentlichen Aufgaben als Ingenieur*in:
- Planung und Betreuung städtischer Baumaßnahmen im Bereich des Spielplatz- und Sportanlagenbaus, der Neugestaltung städtischer Grünflächen
- Aufbau und administrative Betreuung des Grünflächenkatasters
- Organisatorische Verantwortung für den Bereich der Straßenunterhaltung von der Haushaltsplanung bis hin zur Pflege des Straßenkatasters
Als stellv. Bauhofleitung (Abwesenheitsvertretung) erwarten Sie folgende Tätigkeiten:
- Koordination der Aufgabenerledigung (Aufgabenverteilung, Abstimmung von Prioritäten, Vorgabe von Arbeitszielen etc.)
- Einsatzleitung und Koordination der Rufbereitschaft inkl. Winterdienst
- Vertretung der Bauhofleitung (Abstimmung der Aufgaben mit Vorarbeitern etc.)
Wir bieten Ihnen:
- Eine leistungsgerechte Vergütung nach EG 12 TVöD (4.415,70 -6.900,18 Euro Bruttoentgelt/ Monat abhängig von der Erfahrung)
- Einen unbefristeten Arbeitsplatz mit einer verantwortungsvollen Tätigkeit
- Jährliche Sonderzahlung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebliche Krankenversicherung
- Arbeiten im Team
- Flexible Arbeitszeiten mit der Möglichkeit von Homeoffice nach einer Einarbeitungszeit
- 31 Tage Urlaub
- Jobrad-Leasing
- Vorteilsportal für Mitarbeiterangebote/ Corporate Benefits
- Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen
Für diese Tätigkeit wird zwingend vorausgesetzt:
- Abgeschlossenes Studium einer technischen Fachrichtung (Bachelor, Master, Dipl. Ing.), vorzugsweise Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen verbunden mit einer mehrjährigen Berufserfahrung in einem der o.g. Aufgabenbereiche
Darüber hinaus bringen Sie folgende Kenntnisse und Fähigkeiten mit:
- Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative sowie Organisationsfähigkeit
- Gute Kenntnisse in den einschlägigen Gesetzen und Regelwerken (bspw. ZVE-en, TLs u Straßenbau und -Unterhaltung, STVO, RSA, Fahrpersonalverordnung, Baustellenverordnung etc.)
- Erfahrung in der Projektarbeit
- Fortbildungsbereitschaft
- Mind. PKW-Führerschein
Führungserfahrung ist für diese Stelle wünschenswert.
Die Stelle ist teilbar, sofern ein von der Abteilung vorgegebener Abstimmungsbedarf eingehalten werden kann.
Die Stadt Oer-Erkenschwick ist um die berufliche Förderung von Frauen bemüht und deshalb an deren Bewerbungen interessiert. Sie werden entsprechend dem Landesgleichstellungsgesetz NW berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:
Herr Schmelter unter Tel. 02368 – 691 510 (Leitung des Bauhofes)
Frau Schlechter unter Tel. 02368 – 691 210 (Ausschreibungsverfahren)
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 08.11.2026 an:
Stadt Oer-Erkenschwick – PB 11 / Personal
Rathausplatz 1 in 45739 Oer-Erkenschwick.
Alternativ steht Ihnen die Möglichkeit der Online-Bewerbung über unsere Homepage zur Verfügung.
Bitte reichen Sie nur Kopien Ihrer Zeugnisse etc. und keine Mappen ein, da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Mit der Überlassung der Bewerbung erklären sich die Bewerber*innen einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Unterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.

