Volljurist*in
An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist in der Stabsstelle Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Volljurist*in (m/w/d)
(Besoldungsgruppe A 13 NBesG)
im Umfang von 100 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.
Die Stabsstelle Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement unterstützt die Hochschulleitung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Informationsrecht.
Die Stelle umfasst u. a. folgende Aufgaben:
- Bearbeitung von und Beratung zu Angelegenheiten (z.B. Verträge, Gutachten) des Informationsrechts (u.a. IT-Recht, KI-Recht und Internetstrafrecht)
- Beratung rechtlicher Fragen der Informationssicherheit,
- Beratung aller Organisationseinheiten und Statusgruppen der Universität bei der rechtskonformen Verarbeitung personenbezogener Daten bzw. Informationen
- Erarbeitung von rechtskonformen Mustern/Vorlagen/Informationsangeboten,
- Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen,
- Mitwirkung beim Aufbau und Betrieb eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS),
- Erstellung, Beratung, und Prüfung von Verträgen im Bereich des Datenschutzrechts (Auftragsverarbeitung, Kooperationsverträge, Vereinbarungen über die gemeinsame Verantwortung etc.), auch in englischer Sprache
- Mitwirkung bei der Erstellung von (datenschutz-)rechtlichen Regelungen, z. B. Dienstvereinbarungen und Ordnungen
- Wahrnehmung sonstiger Aufgaben und Pflichten der/des Verantwortlichen nach der Datenschutzgrundverordnung
- enge Zusammenarbeit mit dem Datenschutz- sowie dem Informationssicherheitsbeauftragten und den IT-Diensten der Universität
Einstellungsvoraussetzungen:
Sie verfügen über:
- Laufbahnbefähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste, nachgewiesen durch ein mit dem 1. und 2. Staatsexamen abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (Befähigung zum Richteramt) sowie
- Kenntnisse im Datenschutz- und/oder Informationsrecht
Wünschenswert sind:
- eine zertifizierte Fort- bzw. Weiterbildung zur/zum Datenschutzbeauftragten, z.B. TÜV
- Affinität zu technischen Themen
- Organisationstalent, eine hohe Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, ausgeprägte Serviceorientierung ebenso wie ein souveränes Auftreten, zielorientiertes Handeln und gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- die Fähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit sowie zu eigenständigem, zielorientiertem und strukturiertem Arbeiten, sowie eine hohe Belastbarkeit
- die Bereitschaft sich in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Informationsrecht fortzubilden
- ein gutes analytisches Denkvermögen
- gute MS-Office-Kenntnisse
- gute Englischkenntnisse
Wir bieten:
- eine ebenso anspruchsvolle wie vielseitige Aufgabe in einem attraktiven Umfeld
- Besoldung nach NBesG
- 30 Tage Urlaub (bei einer Fünf-Tagewoche)
- ein familienfreundliches Umfeld mit flexibler Arbeitszeit und der Möglichkeit zu anteiliger Telearbeit/mobiler Arbeit
- Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Teilnahme an den Angeboten des Hochschulsports (Schwimmbad, Sauna, Fitness- und Gesundheitszentrum)
- ein umfangreiches kostenloses Weiterbildungsprogramm
- eine gute Infrastruktur mit Mensen, Cafeterien und einer großen Bibliothek
- eine gute Verkehrsanbindung und Nutzung des JobTickets im VBN
- interessante Kontakte auf einem lebendigen Campus
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Rückfragen richten Sie gerne an Herrn Galow, bewerbung_dism@uni-oldenburg.de, 0441 798-4562.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15.05.2026 an die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Stabsstelle Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement, Herrn Galow, 26111 Oldenburg (bevorzugt per E-Mail als ein zusammenhängendes PDF-Dokument an bewerbung_dism@uni-oldenburg.de).
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nur dann zurückgeschickt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten können nicht erstattet werden.
