Ingenieur/-in (m/w/d) Fachbereich Architektur zur Betreuung der Unterhaltungs- und Baumaßnahmen
Der Landkreis Neunkirchen stellt ein:
Ingenieur/-in (m/w/d) Fachbereich Architektur
zur Betreuung der Unterhaltungs- und Baumaßnahmen
für den Einsatz im Kreisbauamt. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39h/Woche). Die Stelle kann auch mit Teilzeitkräften besetzt werden, soweit Flexibilität in der Arbeitszeiteinbringung und Abstimmung zwischen den Teilzeitkräften sichergestellt ist. Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 10 TVöD.
Aufgabenschwerpunkte:
- Selbstständige Bearbeitung und Durchführung von Baumaßnahmen zur Unterhaltung, Sanierung und Errichtung von Gebäuden des Landkreises Neunkirchen.
- Bearbeitung der Leistungsphasen 1-9 der HOAI
- Erfüllen der Bauherrenfunktion gegenüber beauftragten freischaffenden Architekten, Ingenieurbüros und Sachverständigen
- Projektsteuerung in der Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen der technischen Gebäudeausrüstung.
- Umsetzung der Vorgaben von Nutzern, Bauaufsicht, Denkmal- und Naturschutz und anderen am Bau beteiligten Ämtern und Behörden
- Vorbereitung von Vergabeverfahren
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtung Architektur, z.B. Diplom-Ingenieur (FH)
- Kenntnisse und Erfahrung in der Durchführung von Projekten über alle Leistungsphasen der HOAI hinweg und Kenntnisse und Erfahrung beim Bauen mit öffentlichen Auftraggebern
- besondere Rechtskenntnisse in den Bereichen VOB, VOL, VgV sowie in der HOAI und den diesbezüglichen AHO Schriftenreihen
- gute Kenntnisse in den Office-Standardanwendungen, CAD-Programm Verctorworks und in AVA-Software von Vorteil.
- Belastbarkeit, wirtschaftliches Handeln, Durchsetzungsfähigkeit sowie Teamfähigkeit werden vorausgesetzt
- Führerschein der Klasse B sowie einen privaten PKW und die Bereitschaft diesen für Dienstfahrten gegen Fahrtkostenerstattung einzusetzen.
Was wir bieten:
- flexible Arbeitszeiten
- Möglichkeit des Bürofreien Arbeitens im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten nach der Einarbeitung
- Familienfreundliches Arbeitsumfeld
- Abwechslungsreiche Tätigkeit
- Strukturierte Einarbeitung
- Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Gesicherter Arbeitsplatz
- Jahressonderzahlung und zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
- Vergünstigtes Job-Ticket
- Teilnahme am Dienstrad-Leasing
Allgemeine Angaben:
Der Landkreis Neunkirchen wurde 2025 mit dem Saarländischen Gütesiegel der IHK Saarland als „Familienfreundliches Unternehmen“ ausgezeichnet. Im Rahmen der beruflichen Frauenförderung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte/Gleichgestellte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Freiwillige Angaben zu ehrenamtlichen Tätigkeiten können Sie Ihrer Bewerbung beifügen.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 17.10.2026 ausschließlich über die Onlineplattform Interamt unter der Angebots-ID 1497506.
Bewerbungen über den Postweg oder per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Damit das Auswahlverfahren umfänglich und zeitnah durchgeführt werden kann, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Interamt Bewerberbogen vollständig ausgefüllt wird.
In der Bewerbungsphase wird (fast) ausschließlich per E-Mail kommuniziert. Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Spam-Ordner.
Die Vergütung erfolgt nach dem oben genannten Tarifvertrag in der oben genannten Entgeltgruppe. Je nach persönlichen Voraussetzungen und einschlägiger Berufserfahrung kommt eine Zuordnung zu den Stufen 1 bis 6 in Betracht. Bei Beamtinnen und Beamten erfolgt die Besoldung nach dem Saarländischen Besoldungsgesetz (SBesG). Die jeweils maßgebliche Entgeltspanne ergibt sich aus der jeweils gültigen Entgelttabelle.
Für Fragen sind die Mitarbeiter/-innen des Personalamtes zu den üblichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 06824 / 906-0 oder unter personalamt@landkreis-neunkirchen.de per E-Mail erreichbar.
Umfassende Informationen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.
Information zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Personalamtes des Landkreises Neunkirchen.
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Landkreis Neunkirchen
Wilhelm-Heinrich-Str. 36
66564 Ottweiler
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Landkreis Neunkirchen
Dominik Hunsicker
Wilhelm-Heinrich-Str. 36
66564 Ottweiler
Telefon: 06824 / 906 – 0
E-Mail: datenschutz@landkreis-neunkirchen.de
Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherungsdauer:
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie eine mögliche Einstellung erforderlich. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die mögliche Folge einer Nichtbereitstellung, dass wir Sie als Bewerberin oder Bewerber nicht berücksichtigen können.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beruht auf den Artikeln 6 Abs. 1 Buchstabe b und 88 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. den §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes.
Sollten Sie nicht eingestellt werden, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer Daten:
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang, sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Landkreises Neunkirchen erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z.B. Personalrat, Frauenbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Betriebsarzt).
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen (Artikel 21 Absatz 1 DSGVO). Das wird jedoch zur Folge haben, dass Sie in einem Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können.
Ein Antrag zur Geltendmachung der o.g. Rechte bzw. die Einlegung eines Widerspruchs kann postalisch oder per E-Mail an den Landkreis Neunkirchen, Personalamt, Wilhelm-Heinrich-Str. 36 in 66564 Ottweiler, E-Mail: personalamt@landkreis-neunkirchen.de, übermittelt werden.
Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über eine aus Ihrer Sicht rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.
Anschrift der Aufsichtsbehörde:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken Telefon: 0681/94781-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

