Ingenieur/-in (m/w/d) Fachrichtung Hochbau für den Einsatz in der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Neunkirchen
Der Landkreis Neunkirchen stellt ein:
Ingenieur/-in (m/w/d)
Fachrichtung Hochbau
für den Einsatz in der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Neunkirchen. Es handelt sich um zwei Vollzeitstellen. Die Stellen können auch mit Teilzeitkräften besetzt werden, soweit Flexibilität in der Arbeitszeiteinbringung und Abstimmung zwischen den Teilzeitkräften sichergestellt ist. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 11 TVöD. Es handelt sich um eine befristete (mit Option der Entfristung) und eine unbefristete Vollzeitstelle.
Aufgabenschwerpunkte:
- Bearbeitung von Bauanträgen, Abweichungs- und Befreiungsanträge sowie Bauvoranfragen nach BauGB; LBO-Saar und den dazu ergangenen Verordnungen und Erlassen
- Durchführung von Baukontrollen und Bauzustandsbesichtigungen
- Mitwirkung bei der Gefahrenverhütungsschau
- Überwachung fliegender Bauten
- Überwachung von Versammlungsstätten
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-Ing. (FH) / Bachelor / Master) der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Schwerpunkt Hochbau)
- vertiefte Kenntnisse im baulichen Brandschutz
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Belastbarkeit sowie Organisationsgeschick
- eigenständiges, strukturiertes und zielgerichtetes Arbeiten
- Führerschein Klasse B und die Bereitschaft, den privaten PKW auch für dienstliche Zwecke einzusetzen
Was wir bieten:
- flexible Arbeitszeiten
- Familienfreundliches Arbeitsumfeld
- Abwechslungsreiche Tätigkeit
- Umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm
- Strukturierte Einarbeitung
- Gesicherter Arbeitsplatz mit attraktiver Vergütung
- Jahressonderzahlung und zusätzlicher betrieblicher Altersvorsorge
- Vergünstigtes Job-Ticket
- Teilnahme am Dienstrad-Leasing
Allgemeine Angaben:
Der Landkreis Neunkirchen wurde 2025 mit dem Saarländischen Gütesiegel der IHK Saarland als „Familienfreundliches Unternehmen“ ausgezeichnet. Im Rahmen der beruflichen Frauenförderung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten sind ausdrücklich erwünscht.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 06.06.2026 ausschließlich über die Onlineplattform Interamt unter der Angebots-ID XXXXXXX.
Bewerbungen über den Postweg oder per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Damit das Auswahlverfahren umfänglich und zeitnah durchgeführt werden kann, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Interamt Bewerberbogen vollständig ausgefüllt wird.
In der Bewerbungsphase wird (fast) ausschließlich per E-Mail kommuniziert. Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Spam-Ordner.
Für Fragen sind die Mitarbeiter/-innen des Personalamtes zu den üblichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 06824 / 906-0 oder unter personalamt@landkreis-neunkirchen.de per E-Mail erreichbar.
Umfassende Informationen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV0) entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.
Information zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Personalamtes des Landkreises Neunkirchen.
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Landkreis Neunkirchen
Wilhelm-Heinrich-Str. 36
66564 Ottweiler
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Landkreis Neunkirchen
Dominik Hunsicker
Wilhelm-Heinrich-Str. 36
66564 Ottweiler
Telefon: 06824 / 906 - 0
E-Mail: datenschutz@landkreis-neunkirchen.de
Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherungsdauer:
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie eine mögliche Einstellung erforderlich. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die mögliche Folge einer Nichtbereitstellung, dass wir Sie als Bewerberin oder Bewerber nicht berücksichtigen können.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung beruht auf den Artikeln 6 Abs. 1 Buchstabe b und 88 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. den §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes.
Sollten Sie nicht eingestellt werden, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer Daten:
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang, sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Landkreises Neunkirchen erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z.B. Personalrat, Frauenbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Betriebsarzt).
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung falscher Daten nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen (Artikel 21 Absatz 1 DSGVO). Das wird jedoch zur Folge haben, dass Sie in einem Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können.
Ein Antrag zur Geltendmachung der o.g. Rechte bzw. die Einlegung eines Widerspruchs kann postalisch oder per E-Mail an den Landkreis Neunkirchen, Personalamt, Wilhelm-Heinrich-Str. 36 in 66564 Ottweiler, E-Mail: personalamt@landkreis-neunkirchen.de, übermittelt werden.
Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über eine aus Ihrer Sicht rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.
Anschrift der Aufsichtsbehörde:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken Telefon: 0681/94781-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland
