Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Im Fachbereich Technische Dienste soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende unbefristete Stelle in Vollzeit besetzt werden:
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d)
Entgeltgruppe 7 TVöD (VKA)
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Unterhaltungsarbeiten an
- Rohrleitungsnetz (Rohrleitungen, Schieber, Hydranten)
- Lokalisieren von Rohrbrüchen
- Manuelle Kontrolle von Schiebern und Hydranten
- Durchführung Druckprüfung an Hydranten/Prüfen Leistungsfähigkeit
- Kontrolle, Wartung, Reinigung von Messgeräten
- Maschinelle und elektrotechnische Einrichtungen (Druckerhöhungsstation, Hochbehälter)
- Kontrolle, Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten der/an maschinellen Installationen (Pumpen, Absperr- und Rückschlagklappen) sowie Störungsbeseitigung
- Kontrolle EMSR-Technik (Schalt- und Steuerungsanlagen)
- Überwachen, Steuern und Optimieren der Verfahrensabläufe in Absprache mit der Betriebsleitung
- Hausanschlüsse (bei Kunden)
- Durchführung von Installationsarbeiten an Rohrleitungen und Armaturen (Reparatur, Erneuerung)
- Kontrolle von Wasserzählern
- Durchführung von Wasserzählerwechseln
Allgemeines:
- Überwachung und Kontrolle von Arbeitsausführungen von Fremdfirmen
- Teilnahme an technischer Rufbereitschaft (Schichtführung)
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Wir erwarten von Ihnen:
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Fachkraft für Wasserversorgungstechnik / Anlagenmechaniker Sanitärtechnik oder gleichwertige bzw. vergleichbare Qualifikation mit nachgewiesener mehrjähriger Berufserfahrung in ähnlicher Position
- Kenntnisse in der Anwendung geographischer Informationssysteme sowie Office-Programme
- Kenntnisse der VOB
- Bereitschaft zur Fortbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
- Flexibilität, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft sowie Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
Wir bieten:
- Eine unbefristete, zukunftssichere Beschäftigung im öffentlichen Dienst in Vollzeit (39 Stunden/Woche)
- Eingruppierung nach Entgeltgruppe 7 TVöD bei entsprechender Ausbildung (Gehaltsspanne von 3.294,98 € bis 4.045,24 € je nach Stufenzuordnung)
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, wobei teilweise auch Dienste außerhalb der üblichen Arbeitszeit wahrzunehmen sind
- Leistungsorientierte Bezahlung und eine betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte
- Aktives betriebliches Gesundheitsmanagement
- Corporate Benefits (Vergünstigungen und Sonderangeboten bei zahlreichen Anbietern)
- Gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
- Freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
Die Stadt Pattensen setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt die Bewerbung von Frauen ausdrücklich. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen. Sofern Sie Interesse haben, vor einer Vorstellung ein Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung zu führen, ist diese unter der Rufnummer 05101.1001.138 oder über sbv@pattensen.de zu erreichen.
Für Fragen und Informationen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Hinrichsen, Telefon: 05101/1001-410, E-Mail: hinrichsen@pattensen.de zur Verfügung. Ansprechpartnerin im Sachgebiet Personal ist Frau Krämer, Telefon: 05101/1001-144, E-Mail: kraemer@pattensen.de.
Ein mögliches Vorstellungsgespräch wird voraussichtlich am 01.10.2026 stattfinden.
Wir benutzen Interamt als Recruiting-Portal und bitten Sie, uns Ihre Bewerbung unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Bescheinigungen, Zeugnisse) bis zum 20.09.2026 unter www.interamt.de zu übermitteln (Stellen-ID: 1480243) und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen.
Bewerbungen, die nicht über das Bewerberportal Interamt eingehen, sondern per Post oder E-Mail an uns gerichtet sind, werden auf elektronischem Wege gespeichert, bearbeitet und nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet. Sofern Sie hiermit nicht einverstanden sind, ist es erforderlich, mittels einer persönlich unterschriebenen Erklärung dieser Speicherung zu widersprechen. Uns per E-Mail zugehende diesbezügliche Erklärungen erfüllen nicht das Kriterium einer rechtsverbindlich abgegebenen Willenserklärung. Die gespeicherten Daten werden 180 Tage nach erfolgter Absage gelöscht.
