Gleichstellungsbeauftragte
Die Stadt Pattensen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende unbefristete Stelle in Teilzeit:
Gleichstellungsbeauftragte
Entgeltgruppe 9c TVöD
Die Gleichstellungsbeauftragte wird vom Rat der Stadt Pattensen ernannt und ist im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung allein diesem gegenüber verantwortlich. Dienstvorgesetzte ist die Bürgermeisterin der Stadt Pattensen, dieser ist die Gleichstellungsbeauftragte unmittelbar unterstellt.
Aufgrund der Bestimmungen des Nds. Kommunalverfassungsrechtes ist die Wahrnehmung der Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich Frauen vorbehalten.
Ihr Aufgabengebiet
Das gesetzlich verankerte Aufgabenspektrum der Gleichstellungsbeauftragten ergibt sich aus § 9 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Ihre Tätigkeit hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen und umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Mitwirkung bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Stadt Pattensen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Personalvertretung und Kontaktpflege mit den Beschäftigten der Stadtverwaltung
- Entwicklung geeigneter gleichstellungsrelevanter Maßnahmen und Projekte
- Beratung und Unterstützung von Verwaltung und Politik in Gleichstellungsfragen
- Zusammenarbeit im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags mit sämtlichen frauenrelevanten Organisationsinitiativen und Institutionen
- Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Verbänden, Vereinen, Institutionen und Netzwerken
- Wahrnehmung der gleichstellungsrelevanten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Durchführung von Veranstaltungen zu gleichstellungsrelevanten Themen
- Konzeptionelle Entwicklung und Organisation von Integrationsmaßnahmen u.a. unter dem Aspekt der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie dem besonderen Schwerpunkt der Integrationsarbeit mit zugewanderten Frauen
Wir erwarten von Ihnen
- Ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium im Bereich Sozialwissenschaften, Bildungs- und Erziehungswissenschaften oder Verwaltungswissenschaften mit sozialwissenschaftlichem Schwerpunkt
- Kooperationsbereitschaft und Konfliktfähigkeit
- Beratungserfahrung und Methodenkompetenz
- Fundierte nachweisbare Kenntnisse in Frauen- und Gleichstellungsthemen
- Sicheres Auftreten selbständiges und konzeptionelles Arbeiten
- Ausgeprägte Eigeninitiative, Verhandlungsgeschick, Überzeugungsvermögen sowie Durchsetzungsfähigkeit
- Grundlegendes politisches Verständnis
- Kreativität und Innovationsfähigkeit
- Soziale und interkulturelle Kompetenz
- Die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten
Wünschenswert sind außerdem:
- Kenntnisse kommunaler Verwaltungsstrukturen
- Erfahrungen in der Projektarbeit
- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Verbänden und Organisationen insbesondere im Gleichstellungsbereich sowie im Auf- und Ausbau von Netzwerken
Wir bieten
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im Geschäftsbereich der Bürgermeisterin in Teilzeit (19,5 Stunden)
- Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9c TVöD (Gehaltsspanne 50% von 4.010,72 € bis 5.527,70 € je nach Stufenzuordnung)
- Möglichkeit zur Telearbeit oder mobilem Arbeiten
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, wobei teilweise auch Dienste außerhalb der üblichen Arbeitszeit wahrzunehmen sind
- Aktives betriebliches Gesundheitsmanagement
- Leistungsorientierte Bezahlung und eine betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte
- Corporate Benefits (Vergünstigungen und Sonderangeboten bei zahlreichen Anbietern)
- Spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit verantwortungsvollem und selbständigem Arbeiten
- Gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
- Freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
Die Stadt Pattensen setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen. Sofern Sie Interesse haben, vor einer Vorstellung ein Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung zu führen, ist diese unter der Rufnummer 05101.1001.138 oder über sbv@pattensen.de zu erreichen.
Für Fragen und Informationen zum Aufgabenprofil steht Ihnen die Bürgermeisterin Frau Schumann, E-Mail: bürgermeisterin@pattensen.de und Frau Steding, Telefon: 05101/1001-105, E-Mail: steding@pattensen.de zur Verfügung. Ansprechpartner im Sachgebiet Personal ist Frau Krämer, Telefon: 05101/1001-144, E-Mail: kraemer@pattensen.de.
Ein mögliches Vorstellungsgespräch wird voraussichtlich am 02.07.2026 stattfinden.
Wir benutzen Interamt als Recruiting-Portal und bitten Sie, uns Ihre Bewerbung unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Bescheinigungen, Zeugnisse) bis zum 21.06.2026 unter www.interamt.de zu übermitteln (Stellen-ID: 1448405) und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen.
Bewerbungen, die nicht über das Bewerberportal Interamt eingehen, sondern per Post oder E-Mail an uns gerichtet sind, werden auf elektronischem Wege gespeichert, bearbeitet und nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet. Sofern Sie hiermit nicht einverstanden sind, ist es erforderlich, mittels einer persönlich unterschriebenen Erklärung dieser Speicherung zu widersprechen. Uns per E-Mail zugehende diesbezügliche Erklärungen erfüllen nicht das Kriterium einer rechtsverbindlich abgegebenen Willenserklärung. Die gespeicherten Daten werden 180 Tage nach erfolgter Absage gelöscht.
