Mitarbeiter*in für den Stadtbetriebshof im Bereich Wegebau und Grünflächenpflege (m/w/d)
Zum 01. August 2026 soll auf dem Stadtbetriebshof folgende unbefristete Stelle in Vollzeit besetzt werden:
Mitarbeiter*in für den Stadtbetriebshof im Bereich
Wegebau und Grünflächenpflege (m/w/d)
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere
- Pflege und Instandhaltung der städtischen Grünanlagen und Einrichtungen
- Die fachgerechte und gewissenhafte Bedienung aller auf einem Bauhof gängigen Maschinen und Geräte z.B. Radlader, Minibagger Kommunaltrecker
- Arbeiten in der Straßenunterhaltung im Stadtgebiet von Pattensen und den Stadtteilen
- Spielgeräteaufbau und Instandhaltung
- Einbindung in sämtliche Arbeiten eines Stadtbetriebshofes einschl. Winterdienst
Wir erwarten von Ihnen
- Eine mindestens 3-jährige abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner*in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, eine vergleichbare gärtnerische Ausbildung oder als Straßenbauer*in/ Straßenwart*in
- Wünschenswert sind Erfahrungen in der Bedienung von Sonderfahrzeugen
- Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse BE und der Führerscheinklasse C oder die Bereitschaft, diese Führerscheinklasse zu erwerben (die Kosten für den Erwerb werden von der Stadt übernommen)
- Ausbildung AS Baum I und II oder Bereitschaft, diese Ausbildungen zu erwerben
- Aufgeschlossenes und hilfsbereites Auftreten
- Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Fahrzeug- und Maschinentechniken
- Technisches Verständnis
- Flexibilität (insb. in Bezug auf die Rufbereitschaft), Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
Wir bieten
- Eine unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst in Vollzeit (39 Stunden/Woche)
- Eingruppierung nach Entgeltgruppe 5 TVöD bei entsprechender Ausbildung (Gehaltsspanne von 3.124,08 € bis 3.783,33 € je nach Stufenzuordnung)
- Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem guten kollegialen Umfeld
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, wobei teilweise auch Dienste außerhalb der üblichen Arbeitszeit wahrzunehmen sind
- Freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
- Leistungsorientierte Bezahlung und eine betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte
- Aktives betriebliches Gesundheitsmanagement
- Corporate Benefits (Vergünstigungen und Sonderangeboten bei zahlreichen Anbietern)
- Gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
Die Stadt Pattensen setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt die Bewerbung von Frauen ausdrücklich. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen. Sofern Sie Interesse haben, vor einer Vorstellung ein Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung zu führen, ist diese unter der Rufnummer 05101.1001.138 oder über sbv@pattensen.de zu erreichen.
Für Fragen und Informationen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Opitz, Telefon: 05101/1001-240, E-Mail: opitz@pattensen.de zur Verfügung. Ansprechpartnerin im Sachgebiet Personal ist Frau Krämer, Telefon: 05101/1001-144, E-Mail: kraemer@pattensen.de.
Ein mögliches Vorstellungsgespräch wird voraussichtlich am 23.07.2026 stattfinden.
Wir benutzen Interamt als Recruiting-Portal und bitten Sie, uns Ihre Bewerbung unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Bescheinigungen, Zeugnisse) bis zum 12.07.2026 unter www.interamt.de zu übermitteln (Stellen-ID: 1453403) und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen.
Bewerbungen, die nicht über das Bewerberportal Interamt eingehen, sondern per Post oder E-Mail an uns gerichtet sind, werden auf elektronischem Wege gespeichert, bearbeitet und nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet. Sofern Sie hiermit nicht einverstanden sind, ist es erforderlich, mittels einer persönlich unterschriebenen Erklärung dieser Speicherung zu widersprechen. Uns per E-Mail zugehende diesbezügliche Erklärungen erfüllen nicht das Kriterium einer rechtsverbindlich abgegebenen Willenserklärung. Die gespeicherten Daten werden 180 Tage nach erfolgter Absage gelöscht.
