Sachbearbeitung Allgemeine Bauverwaltung (m/w/d)
Im Fachbereich Technische Dienste soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende unbefristete Stelle in Vollzeit besetzt werden:
Sachbearbeitung Allgemeine Bauverwaltung (m/w/d)
(EG 9c TVöD)
Zu den Aufgaben gehören:
- Bearbeitung von Beitrags-, Förder- und Sanierungsverfahren nach dem Baugesetzbuch
- Koordination und Umsetzung von Städtebauförderungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Durchführung und Begleitung städtebaulicher Planungen und Bauleitplanverfahren
- Beratung zu planungs-, sanierungs- und förderrechtlichen Fragestellungen
- Bearbeitung von Widersprüchen, Rechtsstreitigkeiten und Satzungsangelegenheiten
- Durchführung von Vergabeverfahren sowie Haushalts- und Gremienangelegenheiten
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Ihr Profil:
- Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit erfolgreich abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II / Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste
- Die Fähigkeit und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und Eigeninitiative, Verhandlungsgeschick sowie einen kommunikativen und teamorientierten Arbeitsstil
- Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit
- Fundierte Kenntnisse der gängigen EDV-Programme (MS Office)
- Die Bereitschaft sich fehlende Kenntnisse uneingeschränkt anzueignen
Wir bieten:
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst in Vollzeit (39 Stunden)
- Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9c TVöD bei entsprechender Ausbildung (Gehaltsspanne von 4.010,53 € bis 5.527,70 € je nach Stufenzuordnung)
- Teilzeit ist grundsätzlich möglich, wir kommen gerne mit Ihnen über praktikable Arbeitszeitmodelle ins Gespräch
- Möglichkeit zur Telearbeit oder mobilem Arbeiten
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, wobei teilweise auch Dienste außerhalb der üblichen Arbeitszeit wahrzunehmen sind
- Aktives betriebliches Gesundheitsmanagement
- Leistungsorientierte Bezahlung und eine betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte
- Corporate Benefits (Vergünstigungen und Sonderangeboten bei zahlreichen Anbietern)
- Spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit verantwortungsvollem und selbständigem Arbeiten
- Gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
- Freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
Die Stadt Pattensen setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen. Sofern Sie Interesse haben, vor einer Vorstellung ein Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung zu führen, ist diese unter der Rufnummer 05101.1001.138 oder über sbv@pattensen.de zu erreichen.
Für Fragen und Informationen zum Aufgabenprofil steht Ihnen Herr Greve, Telefon: 05101/1001-450, E-Mail: greve@pattensen.de zur Verfügung. Ansprechpartner im Sachgebiet Personal ist Frau Krämer, Telefon: 05101/1001-144, E-Mail: kraemer@pattensen.de.
Ein mögliches Vorstellungsgespräch wird voraussichtlich am 17.09.2026 stattfinden.
Wir benutzen Interamt als Recruiting-Portal und bitten Sie, uns Ihre Bewerbung unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Bescheinigungen, Zeugnisse) bis zum 06.09.2026 unter www.interamt.de zu übermitteln (Stellen-ID: 1465342) und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen.
Bewerbungen, die nicht über das Bewerberportal Interamt eingehen, sondern per Post oder E-Mail an uns gerichtet sind, werden auf elektronischem Wege gespeichert, bearbeitet und nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt. Sofern Sie mit der Speicherung und Bearbeitung nicht einverstanden sind, ist es erforderlich, mittels einer persönlich unterschriebenen Erklärung dieser Speicherung zu widersprechen. Uns per E-Mail zugehende diesbezügliche Erklärungen erfüllen nicht das Kriterium einer rechtsverbindlich abgegebenen Willenserklärung. Die gespeicherten Daten werden 180 Tage nach erfolgter Absage gelöscht.
