Sachbearbeitung im Bürgerbüro (m/w/d)
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll folgende unbefristete Stelle in Vollzeit besetzt werden:
Sachbearbeitung im Bürgerbüro (m/w/d)
EG 6 TVöD
Zu Ihren Aufgaben gehören
- Personalausweis- und Passangelegenheiten
- Meldewesen
- Fundsachen
- Wahlen
- Führungszeugnisse
- Allgemeine Bürgerserviceangelegenheiten
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Wir erwarten von Ihnen
- Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung bzw. den Lehrgang A I oder eine vergleichbare Ausbildung im öffentlichen Dienst
- Die Ausschreibung richtet sich auch an Beschäftigte mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird
- Die Ausschreibung richtet sich auch an Personen, die nicht über einen der geforderten Abschlüsse verfügen, aber dennoch vollumfänglich die Aufgaben des Arbeitsplatzes wahrnehmen und über eine abgeschlossene, anerkannte Berufsausbildung in einem verwaltungsnahen Beruf, z.B. mit kaufmännischem oder rechtlichem Hintergrund, verfügen. Die Eingruppierung erfolgt dann in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe 5 TVöD (VKA)
- Freude am Umgang mit Menschen, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Belastbarkeit und selbständiges Arbeiten sowie Teamfähigkeit und Konfliktkompetenz
- Kundenfreundliches und kundenorientiertes Verhalten und Handeln
- Sichere Kenntnisse im Umgang mit den gängigen EDV-Programmen (z.B. MS Office) und Bereitschaft sich in fachspezifische Anwendungen einzuarbeiten
Wir bieten:
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst in Vollzeit (39 Stunden)
- Eingruppierung nach Entgeltgruppe 6 TVöD (Gehaltsspanne 3.240,30 € bis 3.926,20 € je nach Stufenzuordnung) bei entsprechender Ausbildung
- Möglichkeit zur Telearbeit oder mobilem Arbeiten
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, wobei teilweise auch Dienste außerhalb der üblichen Arbeitszeit wahrzunehmen sind
- Aktives betriebliches Gesundheitsmanagement
- Leistungsorientierte Bezahlung und eine betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte
- Corporate Benefits (Vergünstigungen und Sonderangeboten bei zahlreichen Anbietern)
- Spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit verantwortungsvollem und selbständigem Arbeiten
- Gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
- Freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
Die Stadt Pattensen setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen. Sofern Sie Interesse haben, vor einer Vorstellung ein Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung zu führen, ist diese unter der Rufnummer 05101.1001.138 oder über sbv@pattensen.de zu erreichen.
Für Fragen und Informationen zum Aufgabenprofil steht Ihnen der Leiter des Sachgebiets Bürger- und Ratsbüro Herr Fuhse, Telefon: 05101/1001-137, E-Mail: fuhse@pattensen.de zur Verfügung. Ansprechpartner im Sachgebiet Personal ist Frau Krämer, Telefon: 05101/1001-144, E-Mail: kraemer@pattensen.de.
Ein mögliches Vorstellungsgespräch wird voraussichtlich am 06.08.2026 stattfinden.
Wir benutzen Interamt als Recruiting-Portal und bitten Sie, uns Ihre Bewerbung unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Bescheinigungen, Zeugnisse) bis zum 26.07.2026 unter www.interamt.de zu übermitteln (Stellen-ID: 1456029) und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen.
Bewerbungen, die nicht über das Bewerberportal Interamt eingehen, sondern per Post oder E-Mail an uns gerichtet sind, werden auf elektronischem Wege gespeichert, bearbeitet und nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet. Sofern Sie hiermit nicht einverstanden sind, ist es erforderlich, mittels einer persönlich unterschriebenen Erklärung dieser Speicherung zu widersprechen. Uns per E-Mail zugehende diesbezügliche Erklärungen erfüllen nicht das Kriterium einer rechtsverbindlich abgegebenen Willenserklärung. Die gespeicherten Daten werden 180 Tage nach erfolgter Absage gelöscht.
