Sachgebietsleitung Bildung, Betreuung und Sport (m/w/d)
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt soll folgende befristete Stelle in Vollzeit für die Dauer der Elternzeit besetzt werden:
Sachgebietsleitung Bildung, Betreuung und Sport (m/w/d)
EG 11 TVöD
Zu Ihren Aufgaben gehören
- Leitung des Sachgebiets mit klaren Qualitätsstandards für die Aufgabenerledigung
- Finanz- und Wirtschaftlichkeitsverantwortung für das Sachgebiet
- Wahrnehmung und Steuerung der Aufgaben als Schulträgerin von drei Grund- und einer weiterführenden Schule
- Schulentwicklungsplanung
- Jugendhilfe- und Kindertagesstättenbedarfsplanung, Familienservicebüro
- Stadtbücherei
- Sportförderung
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Wir erwarten von Ihnen
- Bachelor of Arts (B.A.) der Studiengänge Verwaltungsbetriebswirtschaft bzw. Allgemeine Verwaltung oder ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Studium, oder den Angestelltenlehrgang II
- Die erforderliche Fach- und Methodenkompetenz, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit zur Führung und Leitung des Sachgebietes
- Die Vertretung des Sachgebietes in den politischen Gremien
- Flexibilität, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft sowie Durchsetzungsvermögen und eine ausgeprägte Sozialkompetenz
- Sichere Kenntnisse im Umgang mit den gängigen EDV-Programmen (z.B. MS Office) und Bereitschaft sich in fachspezifische Anwendungen einzuarbeiten
Wir bieten:
- Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst in Vollzeit (39 Stunden) voraussichtlich bis zum 31.01.2028 mit der Option auf Verlängerung der Befristung
- Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TVöD (Gehaltsspanne 4.269,64 € bis 6.326,77 € je nach Stufenzuordnung) bei entsprechender Ausbildung
- Möglichkeit zur Telearbeit oder mobilem Arbeiten
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, wobei teilweise auch Dienste außerhalb der üblichen Arbeitszeit wahrzunehmen sind
- Aktives betriebliches Gesundheitsmanagement
- Leistungsorientierte Bezahlung und eine betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte
- Corporate Benefits (Vergünstigungen und Sonderangeboten bei zahlreichen Anbietern)
- Spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit verantwortungsvollem und selbständigem Arbeiten
- Gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
- Freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
Die Stadt Pattensen setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen. Sofern Sie Interesse haben, vor einer Vorstellung ein Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung zu führen, ist diese unter der Rufnummer 05101.1001.138 oder über sbv@pattensen.de zu erreichen.
Für Fragen und Informationen zum Aufgabenprofil steht Ihnen Herr Laszinski, Telefon: 05101/1001-300, E-Mail: laszinski@pattensen.de und Frau Seitz, Telefon: 05101/1001-360, E-Mail: seitz@pattensen.de zur Verfügung. Ansprechpartner im Sachgebiet Personal ist Frau Krämer, Telefon: 05101/1001-144, E-Mail: kraemer@pattensen.de.
Ein mögliches Vorstellungsgespräch wird voraussichtlich am 23.07.2026 stattfinden.
Wir benutzen Interamt als Recruiting-Portal und bitten Sie, uns Ihre Bewerbung unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Bescheinigungen, Zeugnisse) bis zum 12.07.2026 unter www.interamt.de zu übermitteln (Stellen-ID: 1456108) und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen.
Bewerbungen, die nicht über das Bewerberportal Interamt eingehen, sondern per Post oder E-Mail an uns gerichtet sind, werden auf elektronischem Wege gespeichert, bearbeitet und nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet. Sofern Sie hiermit nicht einverstanden sind, ist es erforderlich, mittels einer persönlich unterschriebenen Erklärung dieser Speicherung zu widersprechen. Uns per E-Mail zugehende diesbezügliche Erklärungen erfüllen nicht das Kriterium einer rechtsverbindlich abgegebenen Willenserklärung. Die gespeicherten Daten werden 180 Tage nach erfolgter Absage gelöscht.
