Sachgebietsleitung Zentrale Geschäftsbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadt Pattensen in der Region Hannover sucht Sie!
Zum 01.01.2027 suchen wir eine qualifizierte Führungspersönlichkeit in Vollzeit als
Sachgebietsleitung Zentrale Geschäftsbuchhaltung (m/w/d)
(EG 9b TVöD)
Zu Ihren Aufgaben gehören
- Die Leitung und Führung eines Teams mit klaren Qualitätsstandards für die Aufgabenerledigung
- Gesamtverantwortung für die Buchhaltung
- Zentrale Grundzuständigkeit für die Erstellung von doppischen Jahresabschlüssen sowie Handels- und Steuerbilanzen
- Verwalten und überwachen der Kreditverträge der Stadt und ihrer Beteiligungen
- Administration der Finanzsoftware
- Planung und Organisation von fachlichen Schulungen im Bereich Buchhaltung und der Finanzsoftware
Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Wir erwarten von Ihnen
- Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit erfolgreich abgeschlossenem Angestelltenlehrgang II oder alternativ einen Abschluss als Betriebsfachwirt
- Strategisches und zukunftsorientiertes Denken und die Bereitschaft, verbindliche Entscheidungen zügig und eigenständig zu treffen und Verantwortung zu übernehmen
- Gute Kenntnisse in den Themen Buchhaltung
- Strategisches und zukunftsorientiertes Denken und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
Wir bieten
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst in Vollzeit (39 Stunden)
- Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9b TVöD bei entsprechender Ausbildung (Gehaltsspanne von 3.779,84 € bis 5.313,37 € je nach Stufenzuordnung)
- Möglichkeit zur Telearbeit oder mobilem Arbeiten
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, wobei teilweise auch Dienste außerhalb der üblichen Arbeitszeit wahrzunehmen sind
- Aktives betriebliches Gesundheitsmanagement
- Leistungsorientierte Bezahlung und eine betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte
- Corporate Benefits (Vergünstigungen und Sonderangeboten bei zahlreichen Anbietern)
- Spannendes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit verantwortungsvollem und selbständigem Arbeiten
- Gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
- Freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
Die Stadt Pattensen setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung/Gleichstellung bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen. Sofern Sie Interesse haben, vor einer Vorstellung ein Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung zu führen, ist diese unter der Rufnummer 05101.1001.138 oder über sbv@pattensen.de zu erreichen.
Für Fragen und Informationen zum Aufgabenprofil steht Ihnen die Leiterin des Fachbereichs Finanzdienste, Frau Hessenkamp, Telefon: 05101-1001-200, E-Mail: hessenkamp@pattensen.de und Herr Prüser, Telefon: 05101-1001-210, E-Mail: prueser@pattensen.de zur Verfügung. Ansprechpartner im Sachgebiet Personal ist Frau Krämer, Telefon: 05101/1001-144, E-Mail: kraemer@pattensen.de.
Ein mögliches Vorstellungsgespräch wird voraussichtlich am 20.08.2026 stattfinden.
Wir benutzen Interamt als Recruiting-Portal und bitten Sie, uns Ihre Bewerbung unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Bescheinigungen, Zeugnisse) bis zum 09.08.2026 unter www.interamt.de zu übermitteln (Stellen-ID: 1465293) und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen.
Bewerbungen, die nicht über das Bewerberportal Interamt eingehen, sondern per Post oder E-Mail an uns gerichtet sind, werden auf elektronischem Wege gespeichert, bearbeitet und nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet. Sofern Sie hiermit nicht einverstanden sind, ist es erforderlich, mittels einer persönlich unterschriebenen Erklärung dieser Speicherung zu widersprechen. Uns per E-Mail zugehende diesbezügliche Erklärungen erfüllen nicht das Kriterium einer rechtsverbindlich abgegebenen Willenserklärung. Die gespeicherten Daten werden 180 Tage nach erfolgter Absage gelöscht.
