Hallenwart (m/w/d)
Stellenausschreibung der Stadt Penzlin
Die Stadt Penzlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Krankheitsvertretung für die Stelle
Hallenwart (m/w/d).
Einsatzgebiet:
Turnhalle und Bürgerzentrum Stadt Penzlin, Willhelm-Scharff-Allee 6.
Aufgabenbereich:
Das Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere:
- allgemeine Hausmeistertätigkeiten;
- Durchfügung kleinerer Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten;
- pflege und Instandhaltung des Inventars und der anliegenden Grünflächen;
- Überwachung des Hallenbetriebes und Sicherstellung der Einhaltung der Hausordnung;
- Koordinierung der Hallenbelegung sowie Abstimmung und Überwachung der Nutzungszeiten.
Wir erwarten eine selbstständige, sorgfältige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise.
Voraussetzungen:
- Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis;
- Erfahrung in der Grünanlagenpflege;
- Zügige, umsichtige und zuverlässige Arbeitsweise;
- Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, einschließlich Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit;
- Führerschein Klasse B.
Arbeitszeit und Vergütung:
- Wöchentliche Arbeitszeit: 39 Stunden;
- Arbeitszeiten: Einsätze auch in den Abendstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen;
- Vergütung: Nach dem TVöD, Entgeltgruppe 3;
- Beschäftigungsdauer: befristet auf ein Jahr.
Wir bieten:
eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen eines öffentlichen Arbeitgebers:
- 30 Tage Urlaub/Jahr;
- eine Jahressonderzahlung;
- monatliche Zahlung von 50 € auf eine Gutscheinkarte gem. § 18a TVöD;
- Führen eines Arbeitszeitkontos;
- eine betriebliche Altersvorsorge;
- Fortbildungsangebote und Qualifizierung.
Bewerbung:
Bitte senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, beruflicher Werdegang, Zeugnisse etc.) bis zum 06.11.2026 an:
Stadt Penzlin
Warener Chaussee 55a,
17217 Penzlin
oder per E-Mail an a.heldt@penzlin.de.
Hinweis:
Auf unserer Website www.amt-penzliner-land.de/Bürgerinfos/Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die durch das Amt Penzliner Land durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018). Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

