Küchenkraft (w/m/d) für die städtischen Kindertagesstätten
Die Stadt Preetz sucht zum 1. November 2026 befristet bis 31. Juli 2028
eine Küchenkraft (w/m/d)
in Teilzeit (20/39) für die städtischen Kindertagesstätten.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Einsatz als Springkraft für die städtischen Kindertagesstätten mit Einsatzschwerpunkt in der Kindertagesstätte „Die Rasselbande“
- diverse Küchentätigkeiten, z.B. Essensvorbereitung, Geschirrverräumung
- sonstige hauswirtschaftliche Tätigkeiten, z.B. Reinigung der Küche, Staub wischen
- zuverlässig, motiviert und teamfähig
- selbständiges Arbeiten
Unser Angebot:
- Teilzeitstelle (20 Std./Woche) zunächst befristet bis 31. Juli 2028, die spätere Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wird angestrebt
- tarifgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 2 TVöD
- Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Zusatzversicherung
- Zuschuss zum NAH.SH-Jobticket bzw. Arbeitgeberzuschuss beim Fahrradkauf
- Betriebliche Gesundheitsförderung: Hansefit-Kooperation
Die gesetzlichen Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes und des Gleichstellungsgesetzes werden beachtet.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung über die Internetseite der Stadt Preetz unter der Rubrik „Stellenangebote“ auf www.preetz.de mit Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen sowie gegebenenfalls Nachweise über berufliche Tätigkeiten oder Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 18. Juli 2026 an die
Stadt Preetz
Fachbereich Allgemeine Verwaltung
SG Zentrale Dienste, Jugend, Sport, Kultur
Bahnhofstr. 24
24211 Preetz.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Leitung der Kindertagesstätte „Die Rasselbande“ Frau Witt Mumm (Tel. 04342 / 2350) oder Frau Hinsching (Tel. 04342 / 303-221) gern zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass keine Eingangsbestätigung versandt wird und die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden von der Stadt Preetz nicht erstattet.
