Lehrkraft (m/w/d) Katastrophen- und Zivilschutzlehre
Das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) vereint die Aufgaben als zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung mit den hoheitlichen Aufgaben des Landes Niedersachsen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes als zentrale Organisation in einer Behörde. Helfen Sie mit, die Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes in Niedersachsen zu gestalten.
Am Standort Loy des NLBK ist ab dem 10.08.2026 ein Arbeitsplatz für eine befristete Elternzeitvertretung als
Lehrkraft (m/w/d) im Dezernat 3.4 - Katastrophen- und Zivilschutzlehre
in der Abteilung 3 – Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
zu besetzen. Der Arbeitsplatz ist mit der Entgeltgruppe 10 TV-L bewertet. Die tatsächliche Eingruppierung erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen.
Die Stelle ist befristet auf die Dauer einer Elternzeit, längstens jedoch bis zum 18.01.2027, zu besetzen. Eine weitere Befristung in geringerem Stundenumfang für die Vertretung einer Elternteilzeit ist grundsätzlich geplant, kann aber nicht zugesagt werden.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Bereichsübergreifende Lehrtätigkeit, einschließlich der Leitung von Lehrgängen und internen und externen Fortbildungsveranstaltungen; insbesondere jedoch im Bereich Führungslehre
- Ausbildungsbezogener Service im Dezernat Zivil- und Katastrophenschutzlehre, insbesondere Überarbeitung von Aus- und Fortbildungsangeboten
Die Bereitschaft zur Mitwirkung im Landeskatastrophenschutzstab und/oder einer zentralen Landeseinheit wird vorausgesetzt. Eine Veränderung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
Folgende Voraussetzungen erwarten wir zwingend:
- Ein mindestens mit Bachelorgrad abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder ingenieurwissenschaftliches fachbezogenes Studium der Gefahrenabwehr/Krisenmanagement oder vergleichbar
oder
- ein mindestens mit Bachelorgrad abgeschlossenes Studium, beispielsweise in einem Studiengang der öffentlichen Verwaltung oder der Verwaltungs-, Rechts-, Natur- oder Ingenieurswissenschaften, verbunden mit mehrjähriger Erfahrung im Zivil- und Katastrophenschutz oder anderer behördlicher Gefahrenabwehr
oder
- ein abgeschlossener Verwaltungslehrgang II, verbunden mit mehrjähriger Erfahrung im Zivil- und Katastrophenschutz oder anderer behördlicher Gefahrenabwehr
oder
- eine abgeschlossene technische Berufsausbildung, verbunden mit langjähriger Berufserfahrung in der Ausbildung im Zivil- und Katstrophenschutz, bevorzugt in den Bereichen Katastrophenschutzstäbe nach FwDV100 und NKatSG, technische Einsatzleitungen, Führungshilfspersonal oder vergleichbar,
außerdem
- eine Qualifikation bis zum Verbandsführer nach FwDV2 oder alternativ vergleichbare Ausbildung einer Hilfsorganisation.
Wünschenswert sind ferner folgende Qualifikationen:
- Eine Grundqualifikation als Ausbilderin oder Ausbilder (z.B. durch einen Ausbilderlehrgang gem. FwDV 2 oder eine Ausbildereignung IHK),
- Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung
Darüber hinaus verfügen Sie über:
- Gute EDV-Kenntnisse,
- besonders ausgeprägtes pädagogisches Geschick sowie Freude am Lehren und Lernen, Selbstbewusstsein und sicheres Auftreten vor Gruppen
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Entscheidungs- und Durchsetzungsfreudigkeit, Zielorientierung und Verhandlungsgeschick,
- Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft, Kompromissfähigkeit und Einfühlungsvermögen, sicheres und höfliches Auftreten,
- ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, auch im Zusammenwirken mit anderen Behörden und Organisationen,
- Flexibilität und Stressresistenz,
- Bereitschaft zur Teilnahme an Abend- oder Wochenendveranstaltungen, Übungen und Fortbildungsveranstaltungen,
- Bereitschaft zur persönlichen Fort- und Weiterbildung, je nach individueller Vorqualifikation insbesondere für mehrwöchige Pädagogikschulungen sowie
- Bereitschaft zu ein- und mehrtägigen Dienstreisen innerhalb Niedersachsens, im Einzelfalle auch bundesweit
Der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist von Vorteil. Ein deutsches Sprachniveau der Stufe C2 ist erforderlich.
Von uns können Sie erwarten:
Der Arbeitsplatz ist bewertet mit der Entgeltgruppe 10 TV-L des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die tatsächliche Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ggf. niedriger. Durch das Stellengefüge des NLBK ist die Möglichkeit einer individuellen Weiterentwicklung gegeben. Ihre gründliche Einarbeitung in ein vielfältiges, anspruchsvolles und verantwortungsvolles Aufgabengebiet sowie Ihre fachliche und persönliche Weiterbildung sind für uns selbstverständlich.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle wird vom NLBK unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse unterstützt. Die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung besteht, wobei eine flexible Ausrichtung an den dienstlichen Belangen erwartet wird.
Das NLBK strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Bewerbungen von Frauen und diversgeschlechtlichen Personen werden daher besonders begrüßt. Bewerbende (m/w/d) mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Für Fragen zum Aufgabengebiet stehen Ihnen Herr Tien, Tel. 05141/979- 340, und zum Auswahlverfahren Herr Collmar, Tel. 05141/979-114, zur Verfügung.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften, bei Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst auch die aktuellste dienstliche Beurteilung) richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 2026_013_3.4-10_EZ bis zum 23.07.2026 an:
Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz
Bremer Weg 164
29223 Celle
oder bevorzugt über das Karriereportal des Landes Niedersachsen
oder per E-Mail an: Bewerbung@nlbk.niedersachsen.de.
Bewerbende (m/w/d), die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden gebeten eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der Ansprechperson in der jeweiligen Personaldienststelle beizufügen.
Verzichten Sie bitte auf die Übersendung von Bewerbungsmappen, da diese nicht zurückgesandt werden können.
Aufgrund der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind Sie über die Verarbeitung der von Ihnen im Bewerbungsverfahren bereitgestellten personenbezogenen Daten zu unterrichten. Die entsprechenden Hinweise finden Sie hier. Ihre persönlichen Bewerbungsdaten werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verarbeitet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze vernichtet.
