FD 1.21 - SB indirekte Steuern (w/m/d)
Im FD 1.21 - Steuern und Finanzbuchhaltung - ist in der Abteilung Steuern und Vollstreckung zum 01. Februar 2027 die Stelle
Sachbearbeitung örtliche Aufwandssteuern (w/m/d)
in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist im Stellenplan nach Bes. Gr. A8 bzw. EG 9a TVöD ausgewiesen.
Zu den Aufgaben dieser Stelle gehört im Wesentlichen:
- Veranlagung der Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuer (örtliche Aufwandssteuern)
- Verfolgung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (Ermittlung der Steuerpflichtigen, Erlass von Haftungsbescheiden)
- Prüfen und Bescheiden von Stundungs-, Erlass- und Aussetzungsanträgen
- vollumfängliche Widerspruchsbearbeitung und Stellungnahmen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- Festsetzung von Bußgeldern
- Verhandlungen mit Steuerpflichtigen, Steuerberatenden und den mitwirkenden Dienststellen
- Teilnahme an Außenprüfungen
- Vertretung im Team Aufwandssteuern/indirekte Steuern
Das Anforderungsprofil dieser Stelle:
- erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 (früher mittlerer nichttechnischer Dienst) oder
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder
- einen erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I
Das sollten Sie zudem mitbringen:
- Selbständigkeit, Initiative und Genauigkeit in der täglichen Arbeitserledigung
- verantwortungsvolle und engagierte Mitarbeit im Team
- Belastbarkeit und Verhandlungsgeschick im Umgang mit anderen Dienststellen, Steuerpflichtigen und Steuerbüros sowie Bürgerinnen und Bürgern
- PC-Grundkenntnisse, Kenntnisse in der Anwendung von Microsoft Word und Excel und die Bereitschaft zur Einarbeitung in das Fachverfahren NewSystem.
Haben Sie Fragen, benötigen Sie weitere Informationen oder möchten Sie über Ihren möglicherweise neuen Arbeitsplatz vorab Näheres wissen, dann können Sie sich gerne an Heike Rakow (02191/16-2273) oder Svenja Hoffmann (02191/16-3430) wenden.
Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zum 23.07.2026 ihre Bewerbung ausschließlich
online
über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.
Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
