FD 1.28 - Sachgebietsleitung im Bereich Elektro- und Maschinentechnik (w/m/d)
Bei der Stadt Remscheid ist im Fachdienst 1.28 -Gebäudemanagement- zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Sachgebietsleitung im Bereich Elektro- und Maschinentechnik (w/m/d)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
Die Stelle ist vorbehaltlich des Ergebnisses der Bewertungskommission nach Entgeltgruppe 12 TVöD (je nach Erfahrungsstufe 4.416 Euro – 6.900 Euro brutto) bewertet.
Zu den vielfältigen Aufgaben gehören insbesondere:
- Leitung des Sachgebietes Elektro- und Maschinentechnik
- Wahrnehmung der i. R. d. gebäudesicheren Planens, Bauens, Instandhaltens und Betreiben anfallender Aufgaben
- Bearbeitung der Grund- und besonderen Leistungen aller Leistungsphasen (LPH 0-9/10) der jeweils aktuellen Verordnung über die Honorare für Architektinnen / Architekten und Ingenieurinnen / Ingenieuren, hier insbesondere die technische Gebäudeausrüstung.
Fachliche Voraussetzungen
Gesucht wird eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen ingenieurswissenschaftliches (Fach-) Hochschulstudium, Fachrichtung Elektrotechnik (Diplom, Bachelor oder Master) mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in einer Tätigkeit mit ingenieursmäßigem Zuschnitt; liegt diese nicht vor, erfolgt zunächst die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11.
Gute und anwendungssichere Kenntnisse im Bereich der einschlägigen EDV-Fachprogramme (MS-Project, technische Rechenprogramme, Lichtberechnungsprogramme, etc.), Datenbankanwendungen und Bürokommunikationsprogramme werden erwartet.
Erste Führungserfahrungen sollten vorhanden sein.
Basiswissen der Funktionalität einer Kommunalverwaltung sollten vorhanden sein, um die erforderlichen Prozesse der Umsetzung aller baulichen Maßnahmen koordinieren zu können.
Der Führerschein der Klasse B ist wegen der notwendigen Ortsbesichtigungen innerhalb des Stadtgebietes erforderlich.
Persönlich-soziales Anforderungsprofil:
Erwartet werden die Fähigkeit, Aufgaben, Projekte und Termine strukturiert, effizient und vorausschauend zu planen und umzusetzen. Darüber hinaus sind Flexibilität, soziale Kompetenz, ein hohes Maß an Belastbarkeit sowie Durchsetzungsvermögen erforderlich.
Wir bieten:
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Flexible Arbeitszeiten
- Jahressonderzahlung
- Leistungsorientierte Bezahlung
- Jahresurlaub 30 Arbeitstage plus zwei zusätzliche Tage am 24. und 31. Dezember
- Betriebliche Altersvorsorge durch die Rheinische Zusatzversorgungskasse
- Dienstradleasing
- DeutschlandTicket (mit einem Preisvorteil von 25%)
- umfassendes Beratungsangebot für jedes Anliegen durch „Mein EAP“ Mitarbeitendenunterstützungsprogramm
- Corporate Benefits
Wenn Sie interessiert sind und Fragen haben, steht Ihnen der Fachdienstleiter Herr Judt
(Tel. 02191/16-2422, E-Mail: Thomas.Judt@remscheid.de) für weitere Informationen zur Verfügung.
Interessierte Bewerbende werden gebeten, sich bis zum 20. Mai 2026 ihre Bewerbung ausschließlich
online
über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie Ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.
Die Stadt Remscheid liegt inmitten des Bergischen Landes und bietet die gesamte Infrastruktur einer kreisfreien Stadt. Die Großzentren an Rhein und Ruhr sind ca. 45 km entfernt und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Weitere Informationen sind unter www.remscheid.de im Internet abrufbar.
Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.
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