Mitarbeiter (m/w/d) für die Betriebseinheit Bauhof
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Riegelsberg stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Mitarbeiter (m/w/d)
für die “Betriebseinheit Bauhof“ ein.
Wesentliche, unter fachlicher Anleitung bzw. in mitarbeitender Tätigkeit wahrzunehmende Aufgaben:
- Erledigung der im Bereich von Grün- und Sportanlagen, Spielplätzen usw. allgemein anfallenden Pflege- und Unterhaltungsarbeiten,
- Erledigung von Reinigungsarbeiten bzw. Beseitigung von Abfällen etc. in sonstigen Bereichen,
- Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von gemeindlichen Veranstaltungen, d.h. im Wesentlichen Erledigung von Transport-, sowie Auf- und Abbauarbeiten,
- Arbeitsleistung im Bereich des Winterdienstes, dabei auch Tätigkeitsausübung als Mitglied der Besatzungen der Streufahrzeuge.
- Durchführung von Arbeiten kleineren Umfangs und Schwierigkeitsgrades des Tiefbaubereichs (Straßen- und Wegebau) dabei Aus- und Einbau von einzelnen, sog. Bord- und Rinnensteinen, Reparatur sowie Aus- und Einbau von Kanalschächten und Kanaleinläufen, Reparatur/Wiederherstellung von kleinen Verbundsteinflächen und vergleichbare Arbeiten, allgemein anfallenden Pflege- und Unterhaltungsarbeiten zu diesen Bereichen.
Daneben bleiben Ergänzungen zu den vorstehenden Aufgabenfeldern bzw. Neuzuweisungen von Aufgaben ausdrücklich vorbehalten.
Ihre Qualifikation:
Bewerber (m/w/d) müssen,
nach vorausgehend angemessener fachlicher Einarbeitung/Anleitung über die Befähigung zur selbständigen Erledigung der anfallenden Arbeiten verfügen.
Einschlägige Erfahrungen im handwerklichen Bereich sind förderlich.
Darüber hinaus erwarten wir:
- eine Fahrerlaubnis der Klasse B,
- die Bereitschaft zur Erbringung von Arbeitsleistungen auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten, d.h. auch an Wochenenden, insbesondere regelmäßig im Zusammenhang mit der Sicherstellung des Winterdienstes
- Fähigkeit/Bereitschaft auch zur Erledigung körperlich schwerer Arbeiten bzw. zur Verwendung kleinerer Baumaschinen,
- ein gepflegtes Erscheinungsbild, gute Umgangsformen und ein zuvorkommendes Auftreten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern,
- Teamfähigkeit, überdurchschnittliche(s) Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit.
Unser Angebot:
- eine unbefristete Arbeitsstelle in Vollzeitform (derzeit wöchentliche Arbeitszeit: 39 Stunden),
- ein dem “Tarifvertrag öffentlicher Dienst, TVöD-V, (VKA)“ unterfallendes Arbeitsverhältnis,
- eine auf diesen Tarifbestimmungen aufbauende Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3, Entgelttabelle TVÖD VKA 2026
- Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung (LOB),
- betriebliche Altersversorgung, Entgeltumwandlung, vermögenswirksame Leistungen,
- Maßnahmen zur Gesundheitsprävention,
- eine sachgerechte Einarbeitungszeit und angemessene Fortbildungsmöglichkeiten.
Ihre vollständigen, aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis
30.10.2026 (einschl.) an
Gemeinde Riegelsberg,
Fachbereich 1 –Zentrale Dienste-,
Saarbrücker Straße 31,
66292 Riegelsberg
Bewerbungen in elektronischer Form sind selbstverständlich ebenfalls möglich.
Bitte senden Sie diese in Form einer PDF-Datei an bewerbung@riegelsberg.de
Ausdrücklich werden Bewerber (m/w/d) gemäß der „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ darauf hingewiesen, dass ausschließlich zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb der Gemeinde Riegelsberg, nur durch befugte Personen und nur von den für das konkrete Bewerbungs-/Besetzungsverfahren zuständigen, innerbetrieblichen Stellen, aus den Bewerbungsunterlagen das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über eine Schwerbehinderung, etc. sowie persönliche Daten, wie Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Privatadressen etc., erfasst bzw. verwendet werden.
Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung zu Ihrer Bewerbung.
(Es wird darum gebeten, auf die Verwendung von Mappen, Klarsichthüllen u.Ä. zu verzichten bzw. die Bewerbungsunterlagen lediglich als Kopien vorzulegen, da eine Rücksendung nicht erfolgt. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.)

