Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) oder Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau (m/w/d)
Oberbayern mitgestalten
Für das Landratsamt Rosenheim suchen wir zur Verstärkung des staatlichen Gesundheitsamtes zum 01.01.2027 eine/n
Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) oder Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau (m/w/d)
unbefristet in Teilzeit (90%)
Ihre Aufgabenschwerpunkte
Vollzug des Plfege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) und der dazugehörigen Ausführungsverordnung, insbesondere
- Fachliche Beratung von Bewohnern, Bewohnervertretungen, Angehörigen, Einrichtungsträgern, Leitungspersonen.
- Koordination und Durchführung von Qualitätskontrollen in stationären Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen in einem multiprofessionellen Team.
- Mitwirkung bei der Erstellung von Ergebnisprotokollen und Zuarbeit für den Erlass von Anordnungen
- Enge Zusammenarbeit mit anderen Prüfinstanzen
- Beschwerdemanagement
Für die optimale Wahrnehmung Ihrer Aufgaben ist eine Präsenzzeit von mindestens einem vollen Arbeitstag pro Woche sowie eine gewisse Flexibilität bei den Einsatzzeiten notwendig. Die fachliche Unterstützung des Gesundheitsamtes in anderen Aufgabenbereichen der Gesundheitsvorsorge und -fürsorge, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheitspflege kann sich evtl. zu einem späteren Zeitpunkt ergeben.
Ihr Profil
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder auch Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) oder als Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau (m/w/d) zwingend erforderlich
- Empathie und Freude am Umgang mit Menschen
- Sicheres Auftreten, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
- Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft, für Außendiensttätigkeit auch den privaten Pkw zu nutzen
- Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
Wir bieten
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Entgelt nach dem Tarifvertrag der Länder für den öffentlichen Dienst (TV-L) mit den üblichen Sozialleistungen. Die Eingruppierung erfolgt regelmäßig in Entgeltgruppe 7 TV-L. Bei Vorliegen mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung ist eine entsprechende Einstufung innerhalb dieser Entgeltgruppe möglich.
- Nähere unverbindliche Informationen finden Sie z. B. unter www.oeffentlicher-dienst.info.
- Nach Abschluss der Weiterbildung zur Fachkraft der Sozialmedizin erfolgt eine Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 8 TV-L.
- Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz
- Attraktive Sozialleistungen, wie z. B. eine betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, vergünstigte Tickets für den Personennahverkehr
- Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle
- Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
Es muss vor Aufnahme o.g. Tätigkeit ein Impfschutz oder Immunität bzgl. Masern oder eine Kontraindikation betreffend einer Masernschutzimpfung nachgewiesen werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 27.09.2026. Diese richten Sie bitte ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal an uns. Auf anderen Wegen eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Auskünfte zum Aufgabenbereich erteilt Ihnen gerne Frau Stürzer vom Landratsamt Rosenheim unter +49 8031 392-6130. Herr Hofherr steht Ihnen unter +49 8031 392-11110 gerne für Auskünfte zum Landratsamt Rosenheim als Dienststelle zur Verfügung. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen gerne Frau Friedrich von der Regierung von Oberbayern unter +49 89 2176-3204 zur Verfügung.
Die Regierung von Oberbayern fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Wir weisen darauf hin, dass die anlässlich der Bewerbung entstehenden Kosten (z.B. Fahrtkosten) nicht erstattet werden.

