Rechtsreferendariat (Einstellungstermin Juni 2026)
Entscheiden Sie sich für den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) in Mecklenburg-Vorpommern. Als erstes Bundesland haben wir die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auch wieder im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt.
Inhalte und Ablauf des Referendariats:
Ihre Ausbildung zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen erfolgt durch Ableistung eines Vorbereitungsdienstes und endet regelmäßig mit Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung. Erst der erfolgreich absolvierte Vorbereitungsdienst befähigt Sie zum Richteramt und ermöglicht die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Das theoretische Wissen aus Ihrem Studium können Sie im Referendariat mit juristischer Praxis vertiefen. Sie werden mit den Aufgaben der Zivil- und Strafrechtspflege, der Rechtsberatung und der Verwaltung vertraut gemacht.
Geleitet wird die Ausbildung von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock.
Eventuelle Wartezeiten für die Aufnahme in das Referendariat erfragen Sie bitte telefonisch . Allen Bewerberinnen und Bewerbern, deren Unterlagen vollständig bis zum Ablauf der Ausschlussfrist vorliegen, kann voraussichtlich zum Einstellungstermin ein Referendariatsplatz (unter Berücksichtigung der Kapazitäten) angeboten werden. Der Präsident des Oberlandesgerichts weist Sie im Rahmen der Möglichkeiten gern Ihrem Wunschort zu.
Grundsätzlich findet die Referendarausbildung in allen Landgerichtsbezirken (Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund) statt.
- Zivilstation Jun. 2026 - Okt. 2026
- Verwaltungsstation Nov. 2026 - Jan. 2027
- Strafstation Feb. 2027 - Mai 2027
- Rechtsberatungsstation Jun. 2027 - Feb. 2028
- schriftliche Prüfungen voraussichtlich Februar 2028
- Wahlstation März 2028 - Mai 2028
- mündliche Prüfung Anfang Juni 2028
Die Zweite juristische Staatsprüfung besteht aus 8 Klausuren (4 zivilrechtliche, 2 strafrechtliche und 2 öffentlich-rechtliche Klausuren, z. T. mit anwaltlichem Schwerpunkt) und einer mündlichen Prüfung. Um sich vorzubereiten, wird Ihnen ein freiwilliger Klausurenkurs und ein Probeexamen angeboten. An Klausuren aus vorhergehenden Examenskampagnen können Sie sich testen.
Vor der mündlichen Prüfung besuchen Sie spezielle Kurse, die Sie darauf vorbereiten sollen, wie der Aktenvortrag am besten zu halten ist. Die mündliche Prüfung umfasst einen vom Landesjustizprüfungsamt bestimmten Aktenvortrag aus dem Zivil-, Straf- oder Öffentlichen Recht und je einen Prüfungsabschnitt in den Pflichtfächern sowie in dem von der Kandidatin bzw. vom Kandidaten gewählten Schwerpunktbereich. Das Rechtsgebiet, aus dem der Aktenvortrag zu halten ist, wird der Kandidatin bzw. dem Kandidaten mit der Ladung mitgeteilt.
Schwerpunktbereiche, aus denen Sie wählen können, sind:
- Justiz,
- Rechtsberatung,
- Wirtschaftsrecht,
- Verwaltung,
- Arbeit,
- Soziale Sicherung,
- Steuern,
- Europarecht,
- Internationales Privatrecht
- Strafrecht
Voraussetzungen:
Sie haben die Erste juristische Staatsprüfung oder die Erste juristische Prüfung bestanden.
Nähere Informationen zur Bewerbung finden Sie unter:
https://karriere-in-mv.de/referendariatsplatz/83-rechtsreferendariat-einstellungstermin-juni-2026
