Hausmeister/in (m/w/d)
Das Polizeipräsidium Konstanz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Kriminalpolizeidirektion, am Standort Rottweil:
EINE HAUSMEISTERIN/EINEN HAUSMEISTER (M/W/D) IN VOLLZEIT
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Eingruppierung erfolgt bis Entgeltgruppe 4 oder 5 TV-L (ausbildungsabhängig). Die Beschäftigung erfolgt befristet zur Vertretung einer/eines Beschäftigten (Krankheitsvertretung).
IHRE AUFGABEN:
- Innenbereichsarbeiten
- Durchführung von Reparaturen
- Gebäudemanagement und Garagenpflege
- Erledigung und Besorgung von Botendiensten
- Zusammenarbeit mit den Fachbediensteten der
- Haustechnik
- Durchführung von Möbelumzügen
- Logistik (Beschaffung, Entsorgung u.a. von Sperrgut)
- Beaufsichtigung des Reinigungspersonals
- Müllbeseitigung
Die Übertragung weiterer Aufgaben bzw. die Änderung des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten.
VON VORTEIL SIND:
- serviceorientiertes Handeln
- gute mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft
- eigenständiges und selbstverantwortliches Arbeiten
IHRE VORAUSSETZUNGEN:
- für eine Eingruppierung in EG 5 TV-L ist eine erfolgreich abgeschlossene 3-jährige Ausbildung in einem einschlägigen Handwerksberuf (im Bereich Elektronik, Energie- und Gebäudetechnik, Sanitär-, Heizung-, Klimatechnik oder Schreiner) erforderlich, ansonsten Eingruppierung in EG 4 TV-L
- Führerschein mindestens Klasse B bzw. C1
- körperliche Belastbarkeit (uneingeschränkte Fähigkeit zur Arbeit auf Leitern und Gerüsten, sowie Überkopfarbeit, Heben und Tragen (bis 20 kg)
WIR BIETEN:
- eine abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit
- bedarfsorientierte Fortbildung
- familienfreundliche Rahmenbedingungen und flexible Arbeitszeiten
- das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW für den ÖPNV
Das Polizeipräsidium Konstanz hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Außerdem unterstützt das Polizeipräsidium Konstanz die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden soll. Eine Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar.

