Unbefristete Einstellung als Sprachförderlehrkraft SJ 2026/27
Stellenausschreibung
des Ministeriums für Bildung und Kultur
vom 01. Juni 2026
Das Saarland stellt zum Schuljahresbeginn 2026/27 an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Saarlandes Sprachförderlehrkräfte (m, w, d) unbefristet ein.
Tätigkeitsprofil
Die Tätigkeit einer Sprachförderlehrkraft (m, w, d) an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche, für die operative Erfahrungen und vertiefte Kenntnisse erforderlich sind.
Die Sprachförderlehrkraft
- erstellt auf der Grundlage von Diagnoseverfahren zur Sprachkompetenz der Schüler*innen individuelle Sprachförderpläne für die/den jeweilige/n Schüler*in und erläutert dem/der Schüler*in den individuellen Sprachförderplan unter Bezugnahme auf das Ergebnis des Diagnoseverfahrens.
- setzt gemeinsam mit den Regel- und Förderschullehrkräften als multiprofessionelles Team die Sprachförderpläne um.
- führt Alphabetisierungsmaßnahmen bei Schüler*innen durch, die die deutsche Schriftsprache noch nicht beherrschen.
- unterstützt und begleitet aktiv und individuell Schüler*innen systematisch bei ihrem Spracherwerb.
- fördert sowohl integrativ als auch additiv die sprachlichen, insbesondere bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen in der deutschen Sprache.
- fördert die Schüler*innen sprachsensibel und leitet sie bei der Ausbildung sprachlicher Handlungsfähigkeit an.
Die Arbeit mit den Schüler*innen kann sowohl als Unterstützung der Lehrkraft im Fachunterricht als auch selbstständig in Kleingruppen als Differenzierungsmöglichkeit in heterogenen Lerngruppen stattfinden. Zudem soll im Rahmen des Ganztagsbereichs ein Einsatz in der Lernzeit erfolgen.
Darüber hinaus obliegt der Sprachförderlehrkraft
- die Auswertung der Diagnoseergebnisse.
- die Mitarbeit bei der Erstellung der individuellen Förderplanung, insbesondere im Bereich der Sprachförderung.
- die gemeinsame Arbeit mit den Regel- und Förderschullehrkräften an der Erstellung eines
standortspezifischen Konzeptes für sprachsensiblen Unterricht und die Unterstützung der Lehrkräfte bei dessen Umsetzung.
- die Beratung von Erziehungsberechtigten in fachlichen Fragen im Bereich der Sprachförderung im Rahmen der Erziehungspartnerschaft.
- die Übernahme sonstiger dienstlicher Aufgaben (z. B. Pausenaufsicht).
Bewerberinnen und Bewerber müssen sich seit mindestens 3 Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis als Sprachförderlehrkraft mit dem Saarland befinden, sich in diesem bewährt haben und mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
a.
abgeschlossenes Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule und abgeschlossenes Referendariat oder abgeschlossener Vorbereitungsdienst
b.
abgeschlossenes Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule
c.
abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer Hochschule für Musik oder Kunst oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Mastergrad oder einem vergleichbaren Abschluss, durch welchen die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach erlangt wurden
d.
abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer Hochschule für Musik oder Kunst oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Bachelorgrad oder einem vergleichbaren Abschluss, durch welchen die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach erlangt wurden
e.
abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer Hochschule für Musik oder Kunst oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Mastergrad oder einem vergleichbaren Abschluss
f.
abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer Hochschule für Musik oder Kunst oder an einer vergleichbaren Einrichtung mit einem Bachelorgrad oder einem vergleichbaren Abschluss
g.
eine abgeschlossene Berufsausbildung in für den Bereich der schulischen Sprachförderung geeigneten Berufsfeldern.
Aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen sowie der weiteren Maßgaben des Tarifvertrages über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) in der jeweils geltenden Fassung erfolgt die Eingruppierung in die einzelnen Entgeltgruppen.
Der Einsatz an den unterschiedlichen Schulformen hat entsprechend der vorgenannten Entgeltordnung Einfluss auf die jeweilige Eingruppierung. Ein Anspruch auf einen Einsatz an einer bestimmten Schulform besteht nicht. Die Angabe einer Präferenz für den Einsatz an einer bestimmten Schulform ist möglich.
Sollten Sie den Einsatz an einer bestimmten Schulform für sich ausschließen, ist dies in Ihrer Bewerbung anzugeben.
Angeboten wird eine Vollzeitbeschäftigung; Teilzeitbeschäftigung ist auf Antrag möglich.
Bei Bewerberüberhang wird eine Rangfolge der eingegangenen Bewerbungen entsprechend der zuvor dargestellten Reihenfolge der Voraussetzungen (Buchstabe a bis g) erstellt.
Darüber hinaus wird zur weiteren Abstufung der Rangfolge der eingegangenen Bewerbungen die Art des Nachweises der DAZ/DAF Qualifikation entsprechend der nachfolgend dargestellten Reihenfolge
(Nummern 1 bis 5) berücksichtigt:
- DaZ/DaF-Zertifikate von Universitäten und Hochschulen sowie des Goethe-Instituts in Kooperation mit einer Universität
- Weitere DaZ Zertifikate des Goethe-Instituts z. B. Zertifizierte Online-Fortbildungen für Lehrende „Deutsch Lehren Lernen DLL“
- Auf Grundlage der Qualitätskriterien des BAMF anerkannte Zertifikate von anderen Institutionen und freien Trägern. Weitergehende Informationen sind der Internetseite des BAMF (www.bamf.de) zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem 1. Oktober 2020 ausgesprochene Anerkennungen einer Überprüfung im Einzelfall bedürfen.
- Zertifikate von Landesinstituten, beispielsweise Landesinstitut für Pädagogik und Medien (jetzt Abteilung Fort- und Weiterbildung am Bildungscampus Saarland), z. B. - Zertifikat Sprachlernberater/in - Zertifikat FLOSS
- Sonstiges/Fortbildungsreihen, beispielsweise Landesinstitut für Pädagogik und Medien (jetzt Abteilung Fort- und Weiterbildung am Bildungscampus Saarland) Bescheinigungen über Modulreihen zur DaZ-Thematik von weiteren Anbietern bedürfen einer Überprüfung im Einzelfall.
Bei gleicher Qualifikation werden zur weiteren Abstufung als zusätzliche nachrangige Kriterien vorliegende dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse herangezogen.
Die saarländische Landesverwaltung fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden (m/w/d) unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Falle einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung wird außerdem auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Hauptvertrauensleute hingewiesen:
Berufliche Schulen:
Frau Maria Altmeyer
E-Mail: sbv-bbs@schule.saarland
Förderschulen:
Frau Eva Tabellion
E-Mail: sbv-fs@schule.saarland
Grundschulen:
Herr Sebastian Rupp
E-Mail: sbv-gs@schule.saarland
Gemeinschaftsschulen:
Herr Theophil Greiveldinger
E-Mail: sbv-gem@schule.saarland
Gymnasien:
Frau Dr. Irmgard Wilhelm-Schaffer
E-Mail: sbv-gym@schule.saarland
Darüber hinaus kann bei Bedarf auch bzw. zusätzlich die Beratung und Unterstützung durch die zuständige Frauenbeauftragte in Anspruch genommen werden:
Berufliche Schulen:
Frau Anke Gebel
E-Mail: fb-bbs@schule.saarland
Förderschulen:
Frau Susanne Theisohn
E-Mail: fb-fs@schule.saarland
Grundschulen:
Frau Claudia Bohr
E-Mail: fb-gs@schule.saarland
Gemeinschaftsschulen:
Frau Pia Aschenbrenner-Boßlet
E-Mail: fb-gem@schule.saarland
Gymnasien:
Frau Nadine Stroh
E-Mail: fb-gym@schule.saarland
Bewerbungen sind
bis zum 15.06.2026
ausschließlich online über das Bewerbungsportal Interamt (www.interamt.de) möglich.
Bitte registrieren Sie sich auf Interamt und bewerben Sie sich mit den im Bewerbungsformular geforderten Angaben.
Außerdem laden Sie bitte folgende Unterlagen als PDF-Datei hoch:
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- ggf. Bachelor-, Master-, Diplom und/oder Magisterzeugnisse mit den jeweils zugehörigen Studiennachweisen (Transcripts of Records)
- ggf. Zeugnis über die lehramtsbezogene Erste und/oder Zweite Staatsprüfung
- ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung
- Nachweis über die Erfahrung in der Sprachförderung an allgemeinbildenden und/ oder beruflichen Schulen
- Nachweise über Zusatzausbildungen bzw. Zertifikate: Deutsch als Fremdsprache/ Deutsch als Zweitsprache
- ggf. Nachweise/Anerkennungen einschlägiger Zusatzqualifikationen und Fortbildungen.
- ggf. ein Nachweis der Schwerbehinderung
Information zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Ministeriums für Bildung und Kultur.
1. Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle
Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle
Ministerium für Bildung und Kultur
Frau Ministerin Streichert-Clivot
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: poststelle@bildung.saarland.de
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter
Ministerium für Bildung und Kultur
z. Hd. behördlicher Datenschutzbeauftragter
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bildung.saarland.de
2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit bestehenden Datenschutzvorschriften. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes. Die Datenerhebung zur Überprüfung des Infektionsschutzes erfolgt aufgrund des Artikel 6 c DSGVO in Verbindung mit § 20 IfSG.
3. Zwecke der Verarbeitung
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung bzw. Ihrer Initiativbewerbung. Sie sind insbesondere zur Prüfung und Beurteilung Ihrer Bewerbung im Hinblick auf die Erfüllung des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle, zur Durchführung eines Auswahlverfahrens gemäß Art. 33 Absatz 2 GG sowie einer möglichen Einstellung erforderlich. Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die Folge einer Nichtbereitstellung, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.
4. Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien Ihrer Daten
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung über die Onlineplattform Interamt bzw. per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Bildung und Kultur erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z. B. Personalrat, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Amtsarzt). Dabei kann es auch zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 DSGVO kommen.
5. Speicherungsdauer
Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt für die Dauer des Bewerbungsverfahrens. Sollte es nicht zu einer Einstellung kommen, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sobald die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus dem Bewerbungsverfahren ergeben, nicht mehr möglich ist.
6. Datenschutzrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
7. Information über Ihr Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO
Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen. Bei erfolgtem Widerspruch kann Ihre Bewerbung nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Der Widerspruch kann schriftlich an das für Sie zuständige Referat (Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken bzw. per E-Mail an die/den für die Stellenausschreibung zuständige/-n Sachbearbeiter/-in) gerichtet werden.
8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO
Ihnen steht gemäß Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.
Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
Erreichbarkeiten:
Telefon: 0681/94781-0
Telefax: 0681/94781-29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
