Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen
Stellenausschreibung
des Ministeriums für Bildung und Kultur
des Saarlandes
Zum 1. Februar 2027
stellt das Saarland Lehramtsbewerber (m, w, d) für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Vorbereitungsdienst ein.
Bewerben können sich Inhaber (m, w, d) einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen.
Ferner können nach § 7 Abs. 2 und 3 des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes (SLBiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 5 der Verordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (LPO II - BS) voraussichtlich auch
- Inhaber (m, w, d) eines akkreditierten Masterabschlusses in Verbindung mit dem Bachelorabschluss in derselben Fachrichtung oder eines universitären Diploms in den beruflichen Fach-/Studienrichtungen
- Agrarwirtschaft
- Bautechnik
- Druck- und Medientechnik
- Elektrotechnik
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik
- Gesundheit und Pflege (z. B. Pharmazie, Public Health, Medizin)
- Holztechnik
- Informatik
- Körperpflege und Kosmetik
- Kraftfahrzeugtechnik
- Mechatronik (Systems Engineering)
- Metalltechnik
- Sozialpädagogik
- Vermessungstechnik
- Versorgungstechnik (z. B. Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik)
und gegebenenfalls in weiteren beruflichen Fachrichtungen des technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Bereichs sowie
- Wirtschaftspädagogen (m, w, d) und
- im Bedarfsfall Inhaber (m, w, d) einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) mit zwei allgemeinbildenden Fächern, die laut LPO II - BS im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen des Saarlandes ausgebildet werden können,
unter Berufung grundsätzlich in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen im Saarland aufgenommen werden.
Mit Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird die Studienreferendarin bzw. der Studienreferendar dem Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen am Bildungscampus Saarland zugewiesen.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate und erfolgt grundsätzlich unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und unter Ernennung der zur Ausbildung zugelassenen Person zur Studienreferendarin bzw. zum Studienreferendar. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden – vorbehaltlich möglicher Änderungen – Anwärterbezüge in folgender Höhe gewährt (Stand: 31.07.2026, ohne Gewähr):
Anwärtergrundbetrag (brutto): 1742,56 Euro
Daneben werden der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen gewährt.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Wer die Zweite Staatsprüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Bezeichnung „Assessorin des Lehramtes“ oder „Assessor des Lehramtes“ zu führen und sich für eine unbefristete Einstellung in den saarländischen Schuldienst zu bewerben.
Ausbildung und Zweite Staatsprüfung werden durch die Verordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (LPO II - BS) vom 19. Dezember 2012 in der aktuell gültigen Fassung geregelt.
https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-LPOIIBerSchulVSLrahmen
Zulassungsanträge sind bis zum
1. Oktober 2026
online über das Bewerbungsportal Interamt möglich (www.interamt.de). Bitte registrieren Sie sich auf Interamt und bewerben Sie sich mit den im Bewerbungsformular geforderten Angaben.
Laden Sie bitte folgende Unterlagen als Datei auf Interamt hoch:
- unterschriebener Lebenslauf,
- Lichtbild aus neuester Zeit,
- Geburtsurkunde gegebenenfalls auch eine Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder,
- beglaubigte Abschrift beziehungsweise Ablichtung der Hochschulzugangsberechtigung,
- formlose persönliche Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber gerichtlich bestraft ist oder gegen sie oder ihn ein gerichtliches Verfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- formlose persönliche Erklärung darüber, ob die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes vorliegt oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
- gegebenenfalls Bescheinigung über den geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst nach Artikel 12a Absatz 1 oder 2 des Grundgesetzes, über eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes, über ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres, ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres oder einen Freiwilligendienst nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten oder nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst sowie über Kindererziehungszeiten,
- Nachweise über eventuelle Studien- oder Tätigkeitsaufenthalte im Ausland,
- Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, ob sie oder er bereits in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt, einen Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet oder die Zweite Staatsprüfung abgelegt oder endgültig nicht bestanden hat,
- amtlich beglaubigte Fotokopie oder Abschrift des Zeugnisses / der Zeugnisse der Abschlussprüfung (Diplom, Bachelor- und Master, Magister),
- Nachweise der Studieninhalte in Form von Transcript of Records Studienbuch und Leistungsnachweisen, Studienordnungen, Prüfungsordnungen oder in anderer geeigneter Weise,
- gegebenenfalls Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse,
- gegebenenfalls ein Nachweis der Schwerbehinderung,
- gegebenenfalls eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis,
- gegebenenfalls für ausländische Hochschulabschlüsse eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) (https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung).
Anträge, die nicht fristgemäß vollständig vorliegen, können für den jeweiligen Termin in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Auswahlverfahren erfolgt nach dem Gesetz über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Saarland (GZVL) vom 29. Juni 1977 (Amtsbl. S. 650) und der Verordnung über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Saarland vom 20. April 2000 (Amtsbl. S. 835) in der jeweils geltenden Fassung.
Beglaubigte Kopien bzw. Originale der als Datei eingereichten Unterlagen werden im weiteren Bewerbungsprozess von uns eingefordert.
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei einer Behörde ist erst nach schriftlicher Aufforderung durch das Ministerium für Bildung und Kultur zu beantragen.
Hinweise:
Zum Vorbereitungsdienst wird nicht zugelassen, wer im Saarland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Vorbereitungsdienstes eine Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder ein entsprechendes Lehramt endgültig nicht bestanden hat.
Zum Vorbereitungsdienst soll nicht zugelassen werden, wer zuvor im Saarland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland aus dem Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen oder ein entsprechendes Lehramt entlassen wurde, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist. Wichtige Gründe sind insbesondere eine längere schwere Erkrankung, die Familienzusammenführung, die Kindererziehung oder die alleinige Verantwortung für einen ärztlich anerkannten Pflegefall; ausbildungsfachliche oder -organisatorische Gründe sind keine wichtigen Gründe.
Bewerber, die nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens den Vorbereitungsdienst ohne wichtigen Grund nicht antreten, werden in einem etwaigen Zulassungsverfahren des nächsten Einstellungstermins nicht berücksichtigt.
Hinweis für Wiederbewerber:
Bereits papierschriftlich bei einer vorherigen Antragstellung beim Ministerium für Bildung und Kultur eingereichte Unterlagen müssen nicht nochmals eingereicht werden. Sollten zu einem früheren Einstellungstermin alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegen haben und es zwischenzeitlich zu keinen Änderungen gekommen sein, ist das Einreichen des ausgedruckten und unterschriebenen Antrages auf Zulassung ausreichend. Dies gilt nicht für das erweiterte Führungszeugnis, das zu jedem Einstellungstermin erneut vorzulegen ist.
Information zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Ministeriums für Bildung und Kultur.
1. Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle
Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle
Ministerium für Bildung und Kultur
Frau Ministerin Streichert-Clivot
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: poststelle@bildung.saarland.de
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter
Ministerium für Bildung und Kultur
z. Hd. behördlicher Datenschutzbeauftragter
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bildung.saarland.de
2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit bestehenden Datenschutzvorschriften. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes.
3. Zwecke der Verarbeitung
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung bzw. Ihrer Initiativbewerbung. Sie sind insbesondere zur Prüfung und Beurteilung Ihrer Bewerbung im Hinblick auf die Erfüllung des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle, der Durchführung eines Auswahlverfahrens gemäß Art. 33 Absatz 2 GG sowie einer möglichen Einstellung erforderlich.
Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die Folge einer Nichtbereitstellung, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.
4. Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien Ihrer Daten
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung über die Onlineplattform Interamt bzw. per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Bildung und Kultur erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z. B. Personalrat, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Amtsarzt).
5. Speicherungsdauer
Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt für die Dauer des Bewerbungsverfahrens. Sollte es nicht zu einer Einstellung kommen, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sobald die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus dem Bewerbungsverfahren ergeben, nicht mehr möglich ist.
6. Datenschutzrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
7. Information über Ihr Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO
Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen. Bei erfolgtem Widerspruch kann Ihre Bewerbung nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Der Widerspruch kann schriftlich an das für Sie zuständige Referat (Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken bzw. per E-Mail an die/den für die Stellenausschreibung zuständige/-n Sachbearbeiter/-in) gerichtet werden.
8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO
Ihnen steht gemäß Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.
Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
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Telefon: 0681 94781-0
Telefax: 0681 94781-29
