Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10) bzw. für das Lehramt an Haupt- und Gesamtschulen
Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10)
Das Studienseminar für das Lehramt für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen bildet künftige Lehrerinnen und Lehrer dieser Schulform im Anschluss an das Studium theoretisch und schulpraktisch aus.
Die Ausbildung soll die in der ersten universitären Ausbildungsphase nach LPO I erworbenen Kompetenzen erweitern und vertiefen. Zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) können auf Antrag je nach Bedarfslage (zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses) auch Bewerberinnen und Bewerber mit Erster Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) unter Gleichstellung dieser Prüfung mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) zugelassen werden.
Nach Maßgabe der LPO II werden Anwärterinnen und Anwärter im Saarland fachleiternah ausgebildet.
Der Vorbereitungsdienst beginnt am 1. Februar und 1. August jeden Jahres und dauert 18 Monate. Die schriftlich zu stellenden Anträge auf Zulassung müssen spätestens vier Monate (1. Oktober bzw. 1. April) vor dem jeweiligen Einstellungstermin beim Ministerium für Bildung und Kultur eingegangen sein.
Zum Vorbereitungsdienst wird nicht zugelassen, wer im Saarland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Vorbereitungsdienstes eine Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) oder ein entsprechendes Lehramt endgültig nicht bestanden hat. Zum Vorbereitungsdienst soll nicht zugelassen werden, wer zuvor im Saarland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland aus dem Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) oder für ein entsprechendes Lehramt entlassen wurde, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist. Bewerberinnen und Bewerber, die nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens den Vorbereitungsdienst ohne wichtigen Grund nicht antreten, werden in einem etwaigen Zulassungsverfahren des nächsten Einstellungstermins nicht berücksichtigt.
Wichtiger Hinweis: Bitte füllen Sie dazu den Antragsbogen online über Interamt aus und laden die geforderten Dokumente als PDF-Anlagen hoch.
Den Antragsbogen drucken Sie aus und senden diesen unterschrieben mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe Merkblatt) an folgende Adresse:
Ministerium für Bildung und Kultur
Referat D4 - 7.2.2.3 - Herr Rupp
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Information zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen beziehen sich auf Bewerbungsverfahren des Ministeriums für Bildung und Kultur.
1. Kontaktdaten der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle
Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle
Ministerium für Bildung und Kultur
Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: poststelle@bildung.saarland.de
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter
Ministerium für Bildung und Kultur
z. Hd. behördlicher Datenschutzbeauftragter
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bildung.saarland.de
2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit bestehenden Datenschutzvorschriften. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b sowie Artikel 88 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSGVO) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 des Saarländischen Datenschutzgesetzes bzw. §§ 95 bis 102 des Saarländischen Beamtengesetzes in Verbindung mit § 22 Saarländisches Datenschutzgesetz. Die zusätzliche Datenerhebung erfolgt aufgrund des Art 6 c DSGVO in Verbindung mit § 20 Infektionsschutzgesetz.
3. Zwecke der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung auf eine konkrete Stellenausschreibung bzw. Ihrer Initiativbewerbung. Sie sind insbesondere zur Prüfung und Beurteilung Ihrer Bewerbung im Hinblick auf die Erfüllung des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle, der Durchführung eines Auswahlverfahrens gemäß Art. 33 Absatz 2 Grundgesetz sowie einer möglichen Einstellung erforderlich. Die zusätzlichen Daten werden im Rahmen der Überprüfung im Rahmen des Infektionsschutzes benötigt.
Sie sind weder gesetzlich noch vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir im Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die Folge einer Nichtbereitstellung, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.
4. Art der gespeicherten Daten sowie Empfänger oder Kategorien Ihrer Daten
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Bewerbung über die Onlineplattform Interamt bzw. per E-Mail oder auf dem Postweg zur Verfügung gestellt haben, in dem für die Durchführung des Auswahlverfahrens erforderlichen Umfang sowie ggf. gefertigte Notizen im Rahmen der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Bildung und Kultur erhalten diejenigen Stellen Ihre personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang, die an der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beteiligen sind (z. B. Personalrat, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, ggf. Führungskräfte bzw. Fachverantwortliche, in deren Bereich die Stelle zu besetzen ist, ggf. Mitglieder der Auswahlkommission, ggf. Amtsarzt). Dabei kann es auch zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO kommen.
5. Speicherungsdauer
Die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt für die Dauer des Bewerbungsverfahrens. Sollte es nicht zu einer Einstellung kommen, werden Ihre personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sobald die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus dem Bewerbungsverfahren ergeben, nicht mehr möglich ist.
6. Datenschutzrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die bei uns über Sie gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
7. Information über Ihr Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO
Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Bewerbung jederzeit zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs kann Ihre Bewerbung nicht mehr im Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Der Widerspruch kann schriftlich an das für Sie zuständige Referat (Ministerium für Bildung und Kultur, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken bzw. per E-Mail an die/den für die Stellenausschreibung zuständige/-n Sachbearbeiter/-in) gerichtet werden.
8. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO
Ihnen steht gemäß Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.
Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
Erreichbarkeiten:
Telefon: 0681 94781 0
Telefax: 0681 94781 29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
