Sachbearbeiter Wohngeld (m/w/d)
Die Hansestadt Salzwedel sucht für den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, im Fachdienst Bürgerservice, Gewerbe und Soziales, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Sachbearbeiter Wohngeld (m/w/d).
Die Hansestadt Salzwedel ist ein Mittelzentrum mit ca. 23.500 Einwohnern und Kreisstadt des gleichnamigen Altmarkkreises im Nordwesten von Sachsen-Anhalt. Sie liegt im geografischen Dreieck Hamburg – Hannover – Berlin. Eine verkehrsgünstige Anbindung besteht über Bahnverbindungen aus Richtung Hamburg/Hannover über Uelzen bzw. Berlin/Magdeburg über Stendal sowie die Bundesstraßen 71, 248 und 190. Der Wirtschaftsstandort ist geprägt durch mittelständische Unternehmen sowie Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Ein überregional bekanntes Markenzeichen ist der Salzwedeler Baumkuchen. In der frühkindlichen Betreuung, der allgemeinen Schulbildung und der Senioren- und Pflegebetreuung besteht eine gewachsene Trägervielfalt. Zudem verfügt die Hansestadt Salzwedel über ein breit aufgestelltes Angebot an Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie eine spartenübergreifende Vereinslandschaft.
Ihre zukünftigen Aufgaben:
- Auskunftserteilung an Bürger zum Wohngeldrecht sowie Beratung zu weiteren Leistungen
- Antragsbearbeitung: Prüfung von Neuanträgen, Erhöhungsanträgen und Weiterleitungsanträgen auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)
- Ermittlung der Voraussetzungen: Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Berechnung der Wohngeldhöhe unter Berücksichtigung von Einkommen, Haushaltsgröße und Miete/Belastung
- Bescheiderteilung: Erlass von rechtssicheren Verwaltungsakten (Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide)
- Bearbeitung von Änderungsanträgen bei Änderungen der Lebenssituation (z.B. Umzug, Einkommensverlust)
- Führung von Bußgeldverfahren wegen wohngeldrechtlicher Ordnungswidrigkeiten
- Prüfung eingehender Widersprüche, Erstellung Abhilfebescheid bzw. Fertigung eines Vorlageberichts und Abgabe an die Widerspruchsbehörde
- Entgegennahme und Prüfung von Stundungsanträgen und Abschluss von Stundungsvereinbarungen sowie deren Fristenüberwachung
- Abwicklung von Wohngeldrückzahlungen
- Datenabgleich: Überprüfung der Bescheide im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Datenabgleichs mit anderen Behörden
- Archivierungsarbeiten
- Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und Behörden
Eine Änderung der Aufgabenzuweisung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sie bringen mit:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder Abschluss Angestelltenlehrgang I oder Beschäftigtenlehrgang I
- fundierte Kenntnisse in MS Office-Anwendungen (insbesondere Word, Excel, Outlook)
- sicheres Auftreten und gute kommunikative Fähigkeiten
- hohe Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Abdeckung der Sprechzeiten
Wir bieten:
- ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (39 Stunden/Woche) im öffentlichen Dienst mit Vergütung nach EG 9a TVöD/VKA (Befristung zunächst auf 2 Jahre)
- Home-Office teilweise möglich
- ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- teamfördernde Maßnahmen, tarifliche Zusatzleistungen und Vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Altersversorgung über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt
- betriebliches Gesundheitsmanagement
Fühlen Sie sich angesprochen und ist Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich!
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (ausführliches Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse und lückenloser Tätigkeitsnachweis) bis zum 27. September 2026 an die
Hansestadt Salzwedel
Der Bürgermeister
An der Mönchskirche 5
29410 Hansestadt Salzwedel.
Sie können Ihre Bewerbung gerne auch als Mail an personal@salzwedel.de übersenden. Bitte beachten Sie hierbei das Dateiformat PDF.
Für weitere Informationen zum Aufgabenprofil steht Ihnen Frau Meitzner unter der Telefonnummer 03901/65111 zur Verfügung.
Hinweis:
Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerber/innen nach Ablauf von 4 Monaten nach Bewerbungsschluss vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

