Sachbearbeitung Pflanzenschutz (m/w/d), Wz. 24.13 - landesintern
Nur für unbefristet in der unmittelbaren Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Beschäftigte
Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark ist am Standort Salzwedel die Stelle
Sachbearbeitung Pflanzenschutz (m/w/d), Weiserzeichen 24.13
unbefristet zu besetzen. Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt (Entgeltgruppe 10) richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist im Wege eines Arbeitsplatzwechsels zu besetzen. Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Umsetzungsbewerberinnen und -bewerber, die bereits in der Entgeltgruppe 10 TV-L eingruppiert sind.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) mit seinem Sitz in Stendal und seiner Außenstelle in Salzwedel gehört als untere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Wir sind Dienstleister und Partnerbehörde für die Entwicklung des ländlichen Raumes in unserem Amtsbereich und nehmen als Agrar- und Forstverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt verschiedene Aufgaben der landwirtschaftlichen und forstlichen Förderung wahr. Im Norden des Landes sind wir für die Gebiete der Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Jerichower Land und Stendal zuständig. Wir sind Arbeitgeber für rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wir stehen für eine starke Agrarstruktur, eine lebenswerte Region und ein verantwortungsvolles Miteinander mit Kommunen, Landwirten, Waldbesitzern und jedem anderen Bürger als unsere Kunden.
Wir fördern und planen Maßnahmen, um den Ländlichen Raum ökologisch nachhaltig und wirtschaftlich leistungsfähig zu gestalten.
Aufgabengebiet:
Für das Sachgebiet „Pflanzenschutz“ suchen wir eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter für die Erledigung folgender Aufgaben:
- Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften im Bereich des Pflanzenschutzes einschließlich Vollzug bei Verstößen,
- Überprüfung der sachkundigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
- Durchführung von Kontrollen im Rahmen der Pflanzenbeschauverordnung bei Im- und Export, Durchfuhren von Pflanzen und deren Produkten einschließlich Zertifizierung,
- Überwachung von Kultur- und Nutzpflanzenbeständen sowie von Vorräten von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen,
- Erfassung notwendiger phänologischer sowie Witterungsdaten für den Pflanzenschutzwarndienst,
- Amtliche Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten und Verfahren des Pflanzenschutzes einschließlich Versuche zur Lückenindikation,
- Amtliche Probenahme und Erstellen von Gutachten gemäß Pflanzenschutzgesetz,
- Kontrollen der guten landwirtschaftlichen Praxis im Bereich des Pflanzenschutzes im Rahmen von Fördermaßnahmen einschließlich Konditionalität,
- Beratung, Aufklärung und Schulung nach dem Pflanzenschutzgesetz,
- Berichterstattung an übergeordnete Behörden.
Die Aufgabenerledigung ist mit häufigen Außendiensttätigkeiten verbunden.
Voraussetzungen:
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder entsprechender Hochschulabschluss) in der Fachrichtung Landwirtschaft oder Agrarwirtschaft mit dem Schwerpunkt Pflanzenbau oder Pflanzenschutz. Bewerber/ Bewerberinnen mit nachgewiesener praktischer Erfahrung im Pflanzenschutz werden bevorzugt berücksichtigt.
- Darüber hinaus ist der Sachkundenachweis Pflanzenschutz bzw. die Bereitschaft zum Erwerb der Sachkunde erforderlich.
- Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen.
Darüber hinaus wird erwartet:
- anwendungsbereite Kenntnisse und Erfahrungen im praktischen Pflanzenschutz
- sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS Office)
- gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens vergleichbar mit dem Niveau C1
- Team- und Kommunikationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit, selbständiges Arbeiten sowie eine hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit - auch bei Außendiensttätigkeiten. (Bei den wahrzunehmenden Außendiensttätigkeiten handelt es sich vorrangig um Bonituren im Freiland.)
Was bieten wir Ihnen?
- ein abwechslungsreiches und interdisziplinäres Aufgabengebiet
- einen modernen und krisensicheren Arbeitsplatz in einem fachkompetenten Team
- eine intensive und praxisbezogene Einarbeitungsphase und die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen
- flexible Arbeitszeitregelung (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6.00 und 20.00 Uhr, Teilzeit, Homeoffice, Freizeitausgleich von Mehrarbeit)
- Betriebliches Gesundheitsmanagement, ergonomischer Arbeitsplatz
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 03931/633-328, Ansprechpartnerin ist Frau Michelmann.
Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) oder ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen, die ausschließlich aus einem aussagefähigen Bewerbungsschreiben, einem aktuellen und vollständigen Lebenslauf sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bestehen sollten, senden Sie bitte gekennzeichnet als „Bewerbung SB Pflanzenschutz, Wz. 24.13– ALFF Altmark“ an folgende Dienststelle:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark
Sachgebiet Zentrale Dienste
Akazienweg 25
39576 Stendal
oder vorzugsweise per E-Mail an personal-altmark@alff.sachsen-anhalt.de (mit höchstens 3 Dateianhängen im pdf-Format). Bitte geben Sie in den Bewerbungsunterlagen eine E-Mail-Adresse an, da Eingangsbestätigungen ausschließlich per E-Mail versandt werden. Alternativ können Sie sich auch über unser Onlinebewerbungssystem bewerben. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1497590).
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

