Leitung der Jugendanstalt (m/w/d)
Öffentliche Stellenausschreibung
für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
In der Jugendanstalt Schleswig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der
Leitung der Jugendanstalt (m/w/d)
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Die Jugendanstalt (JA) Schleswig verfügt über 140 Haftplätze im geschlossenen und offenen Bereich. Ihr obliegt die zentrale Zuständigkeit für den Vollzug der Jugendstraf- und Untersuchungshaft an männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden in Schleswig-Holstein.
Ca. 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Vollzugs- und Verwaltungsbereichen der Jugendanstalt tätig und wirken gemeinsam auf das Ziel hin, die jugendlichen Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Die Anstaltsleitung der Jugendanstalt Schleswig ist als Behördenleitung verantwortlich für die recht- und zweckmäßige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Vollzugseinrichtung und den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb.
Ihre Aufgaben
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
- Verantwortung für die recht- und zweckmäßige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Anstalt
- Personalverantwortung und Personalführung für ca. 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Organisation und Koordinierung der Betriebsabläufe
- Konzeptionelle Weiterentwicklung der Vollzugseinrichtung, der Behandlungskonzepte und der organisatorischen Abläufe
- Erlass von Richtlinien für die Vollzugsgestaltung
- Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt (Regelung von Sicherheitsangelegenheiten, Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, Brandschutz)
- Bauliche und inhaltliche Weiterentwicklung der Vollzugseinrichtung
- Bearbeitung von Angelegenheiten mit grundsätzlicher und besonderer Bedeutung
- Steuerung der Zusammenarbeit mit externen Bildungsträgern im Bereich der Schul- und Berufsqualifikation für junge Gefangene
- Zusammenarbeit mit den Gerichten (insb. Jugendgerichten) und Staatsanwaltschaften sowie anderen Behörden bei abteilungsübergreifenden Belangen
- Vollzugsleitungsaufgaben für die sozialtherapeutische Abteilung
- Vertretung der Vollzugseinrichtung nach außen
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
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Die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
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Fachrichtung „allgemeinen Dienste“, insbesondere aufgrund eines abgeschlossenen Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften (zwei Staatsexamina, jeweils mindestens mit der Note „befriedigend“ oder ein Staatsexamen mit der Note „befriedigend“ sowie mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung und dadurch erlangte besondere Fachexpertise im Bereich Justizvollzug)
oder - aufgrund eines abgeschlossenen Psychologiestudiums (Diplom oder Master)
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Fachrichtung „allgemeinen Dienste“, insbesondere aufgrund eines abgeschlossenen Hochschulstudiums der Rechtswissenschaften (zwei Staatsexamina, jeweils mindestens mit der Note „befriedigend“ oder ein Staatsexamen mit der Note „befriedigend“ sowie mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung und dadurch erlangte besondere Fachexpertise im Bereich Justizvollzug)
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Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Führungs- und Leitungsfunktion im Justizvollzug
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
- Vertiefte Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten (insbesondere Vollzugsrecht, Personalrecht)
- gute Kenntnisse der zentralen Themen des Jugend- bzw. Justizvollzugs durch berufliche Erfahrung in einer Jugendanstalt oder einer Justizvollzugsanstalt, im Speziellen in der Arbeit mit jugendlichen Straftätern
- gute Kenntnisse der zentralen Themen des Jugend- bzw. Justizvollzugs durch berufliche Erfahrungen in dem hierfür zuständigen Ministerium
- berufliche Erfahrung in der Durchführung diagnostischer Verfahren
- Erfahrung mit konzeptioneller Arbeit
- Analytisches Denken
- Innovationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Freude am Arbeiten im Team und Förderung von Zusammenarbeit
- Die Fähigkeit zur zielgerichteten und adressatengerechten Kommunikation
- Die Fähigkeit, Entscheidungen verbindlich zu treffen und Verantwortung zu übernehmen
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Konfliktfähigkeit
Zudem wäre wünschenswert:
- Soziale und interkulturelle Kompetenz
- Belastbarkeit
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 16 zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe gemäß § 5 Landesbeamtengesetz erreicht werden. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 15 TV-L oder nach einem Sonderdienstvertrag entsprechend der Stufe 10 der Besoldungsgruppe A 16 möglich. Die Übertragung der Führungsaufgabe erfolgt zunächst auf Probe gemäß § 31 TV-L für die Dauer von zwei Jahren.
Beamtinnen und Beamte, die bei einer Justizvollzugseinrichtung tätig sind, erhalten eine Zulage, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Besoldungsordnung A zustehen (Vollzugszulage). Beschäftigte erhalten unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Höhe eine monatliche Zulage, wie sie entsprechende Beamte des Arbeitgebers als Amts- oder Stellenzulage zum Ausgleich der besonderen Anforderungen im jeweiligen Bereich erhalten.
Wir freuen uns auf Sie!
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
13.09.2026
An das Ministerium für Justiz und Gesundheit – z. H. Frau Rohde – Lorentzendamm 35, 24103 Kiel gerne in elektronischer Form an bewerbung.im.vollzug@jumi.landsh.de.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Rohde (mareike.rohde@jumi.landsh.de oder Tel. 0431-988/2130) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und der damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Herrn Kilian-Georgus (Juergen.Kilian-Georgus@jumi.landsh.de oder Tel. 0431-988/3824).
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
