Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachbereich 1B - Finanzen, Sachgebiet Abgaben
Die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d)
im Fachbereich 1B - Sachgebiet Abgaben
(unbefristete Teilzeitstelle)
Ihre wesentlichen Aufgaben:
- Zentrale Sachbearbeitung steuerlicher Angelegenheiten der Betriebe gewerblicher Art
- Umsetzung des § 2b UStG
Wir suchen:
- eine qualifizierte und engagierte Person mit erfolgreichem Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. Verwaltungsfachkraft (Angestelltenlehrgang I), bevorzugt der Fachrichtung Kommunalverwaltung
- auch eine gleichwertige steuerliche oder kaufmännische Ausbildung/Weiterbildung ist denkbar
- gute Auffassungsgabe, zuverlässige und selbständige Arbeitsweise, strukturiertes Selbstmanagement
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
Wir bieten:
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und beinhaltet sämtliche im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, wie Jahressonderzahlung, betriebliche Zusatzversorgung, vermögenswirksame Leistungen, Leistungsentgelt, Möglichkeit des JobRad-Leasings sowie Möglichkeiten zur bedarfsorientierten Aus- und Weiterbildung.
Die Stellenbesetzung erfolgt in Teilzeit und unbefristet.
Die Vergütung erfolgt je nach persönlicher Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 9a TVÖD.
Der Dienstort des Fachbereichs 1B Finanzen – Sachgebiet Abgaben – befindet sich derzeit in Schönenberg-Kübelberg.
Für Fragen stehen Ihnen der Sachgebietsleiter Herr Christoph Agne (Tel. Nr. 06373 504-160) gerne zur Verfügung.
Sind Sie interessiert?
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über die Onlineplattform INTERAMT. Bewerbungsschluss ist am 30.06.2026.
Schwerbehinderte sowie diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Bestimmungen des SGB IX besonders berücksichtigt.
Von Bewerbungen über den Postweg oder per eMail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt. Damit das Auswahlverfahren umfänglich und zeitnah durchgeführt werden kann, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Interamt Bewerberbogen vollständig ausgefüllt wird.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewerberdaten richtet sich nach der DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
In der Bewerbungsphase wird ausschließlich per eMail kommuniziert. Bitte überprüfen Sie während dieser Zeit regelmäßig Ihren eMail-Posteingang sowie Spam-Ordner.
