Beigeordnete/Beigeordneter (w/m/d)
Übernehmen Sie Verantwortung und schreiben Sie die Erfolgsgeschichte der Stadt Schwelm weiter!
Die Stadt Schwelm, Kreisstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises, ist die südwestfälische „Pforte Westfalens“. Umgeben von schöner Natur bietet Schwelm ein vielfältiges Angebot privater und öffentlicher Dienstleister, eine attraktive Innenstadt mit einem bunten Mix aus Einzelhandel und Gastronomie, eine starke mittelständische Wirtschaft und traditionsreiche Handwerksbetriebe. Als flächenkleinste Stadt Nordrhein-Westfalens ist Schwelm die Stadt der kurzen Wege mit optimaler Verkehrsanbindung.
Die Stadt Schwelm sucht zum 01.02.2027 eine verantwortungsvolle und dynamische Führungspersönlichkeit als
Beigeordnete/Beigeordneter (w/m/d)
für die Leitung des Geschäftsbereiches III.
Dem Geschäftsbereich III sind die Fachbereiche Planen, Bauen, Umwelt, Administratives Immobilienmanagement sowie Technisches Immobilienmanagement zugeordnet.
Eine Änderung des Geschäftskreises bleibt ebenso wie eine abweichende Dezernatsverteilung ausdrücklich vorbehalten.
Ihre Aufgaben:
- Als Mitglied des Verwaltungsvorstands tragen Sie gemeinsam die strategische und zukunftsorientierte Gesamtverantwortung für die Stadtverwaltung.
- Sie vertreten die Stadt nach innen und außen, bauen tragfähige Netzwerke auf und gewinnen relevante Akteurinnen und Akteure für Ihre Projekte.
- Sie übernehmen die politische und verwaltungstechnische Führung für die Bereiche Stadtentwicklung, Bauwesen, Infrastruktur sowie Liegenschaften und Gebäudemanagement.
- Bei der Entwicklung und Umsetzung von Bau- und Infrastrukturprojekten behalten Sie insbesondere die finanzielle Nachhaltigkeit und haushaltsrechtliche Konformität im Blick. Dies umfasst die konsequente Ausrichtung sämtlicher Maßnahmen an den Anforderungen der Haushaltskonsolidierung.
- Sie entwickeln und begleiten maßgebliche städtebauliche Projekte unter besonderer Beachtung wirtschaftlicher, klimapolitischer und gesellschaftlicher Nachhaltigkeit – interdisziplinär und in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsförderung, Klimaschutzmanagement und weiteren Beteiligten.
- Sie führen Ihren Zuständigkeitsbereich durch motivierende, teamorientierte und zielgerichtete Führung zur Leistungsorientierung und Wirtschaftlichkeit.
- Sie gestalten eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit u. a. mit dem Bürgermeister, den politischen Gremien, den Mitarbeitenden, insbesondere mit der Kämmerei, den Bürgerinnen und Bürgern, oder auch den Aufsichtsbehörden.
Ihr Profil:
Sie verfügen über
- mindestens die Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt,
- die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen sowie den Nachweis einer ausreichenden Erfahrung gemäß § 71 GO NRW, sowie nachweisbare und mehrjährige Berufserfahrung in leitender Funktion in der öffentlichen Verwaltung oder in vergleichbarer verantwortlicher Position in der Privatwirtschaft,
- die Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit unter Beachtung der Höchstaltersgrenze gemäß § 119 Abs. 2 in Verbindung mit § 31 Abs. 2 LBG NRW,
- fundierte und praxiserprobte Kenntnisse im kommunalen Haushaltsrecht (NKF NRW), idealerweise ergänzt durch weitere betriebswirtschaftliche Kompetenzen; Erfahrung mit Strategien und Instrumenten der Haushaltskonsolidierung,
- ausgewiesene Erfahrung in der Planung, Steuerung und Umsetzung von komplexen Bau- und Infrastrukturmaßnahmen unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen sowie fundierte Kenntnisse über aktuelle kommunalpolitische Themen und Entwicklungen,
- sicheren Umgang mit politischen Entscheidungsprozessen, Gremienarbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung,
- hohes Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreude, Innovationsfähigkeit und starken Gestaltungswillen,
- ausgeprägte Sozialkompetenzen und herausragende kommunikative Fähigkeiten, Integrität und Repräsentationsfähigkeit.
Wir bieten Ihnen:
- eine verantwortungsvolle Führungsaufgabe mit großem Gestaltungsspielraum in einer herausfordernden finanziellen Ausgangslage,
- die Möglichkeit, die Zukunft der Stadt Schwelm nachhaltig und generationengerecht mitzugestalten,
- respektvolle und faire Arbeitsbedingungen,
- gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Vereinbarkeit von beruflichem Engagement und familiären Aufgaben,
- gezielte qualifizierte Fort- und Weiterbildungen.
Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren, die Besoldung entsprechend der Eingruppierungsverordnung NRW (EingrVO NRW) nach Besoldungsgruppe A 15/A 16 LBesG NRW.
Darüber hinaus wird eine steuerfreie Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung NRW gezahlt.
Es ist beabsichtigt, der Person die Funktion der Ersten Beigeordneten / des Ersten Beigeordneten zu übertragen. Die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen liegt der Stadt Schwelm am Herzen. Die Stadt Schwelm fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Personen aller Geschlechter, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Zur Vereinfachung im Bewerbungsverfahren und zur Kostenreduzierung setzt die Stadt Schwelm auf elektronische Kommunikation. Dies ermöglicht eine kürzere Reaktionszeit und schont die Umwelt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Nachweisen richten Sie daher bitte bis zum 05.09.2026 entweder online über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes: www.interamt.de (Registrierung erforderlich), per E-Mail im PDF-Format an langhard@schwelm.de oder unter Angabe des Kennwortes „Beigeordnete/Beigeordneter“ an die nachstehende Adresse:
Stadt Schwelm
Der Bürgermeister
Stephan Langhard
- persönlich -
Rathausplatz 1
58332 Schwelm
Schriftliche Bewerbungsunterlagen übersenden wir Ihnen ausschließlich auf Wunsch zurück, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alternativ können die Unterlagen innerhalb einer Frist von 2 Monaten persönlich abgeholt werden. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen werden im Fall einer Absage oder einer Rücknahme der Bewerbung datenschutzgerecht vernichtet.
Wir bitten um Verständnis, dass gegebenenfalls entstehende Kosten im Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden können.
Für weitere Informationen oder einen vertraulichen Erstkontakt wenden Sie sich gerne an Herrn Bürgermeister Stephan Langhard (Tel. 02336/801-200). Verfahrensfragen klären Sie bitte mit Frau Mollenkott (Tel. 02336/801-233).
