Prüfer/in (w/m/d)
Der Landesrechnungshof ist eine oberste Landesbehörde und überwacht als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung der kommunalen Körperschaften. Dabei ist er nur dem Gesetz unterworfen. Auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen berät der Landesrechnungshof das Parlament und die Regierung. Zu besetzen sind drei Dienstposten einer Prüferin/eines Prüfers im Referat 21. Hinsichtlich des Arbeitsorts besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den Orten Schwerin und Neubrandenburg.
Ihre Aufgaben:
Das Referat 21 ist u. a. zuständig für Prüfungen beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport sowie beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in den Bereichen der Kindertagesförderung und Inklusion. Auch Prüfungen von Sozialausgaben des Landes und der Kommunen gehören zum Zuständigkeitsbereich.
Als Teil des Prüfteams sind Sie insbesondere damit befasst,
- Prüfungskonzeptionen zu erstellen,
- Sachverhalte vor Ort zu erheben,
- die erhobenen Sachverhalte zu bewerten,
- Lösungsvorschläge zu erarbeiten und Ihre Feststellungen aktiv mit der geprüften Stelle zu erörtern,
- Entwürfe von Prüfungsmitteilungen und -niederschriften zu fertigen,
- Stellungnahmen der geprüften Stellen zu bearbeiten und
- Entwürfe für Beiträge zu Berichten und Veröffentlichungen des Landesrechnungshofes zu erarbeiten.
Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zu Dienstreisen (auch mehrtägig).
Ihr Profil:
- Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Dienst oder
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) in den Fachrichtungen Sozialverwaltung, Sozialmanagement, Wirtschafts-, Rechts- oder Verwaltungswissenschaften oder in einem vergleichbaren Studiengang oder
- eine Fortbildung zum/r Verwaltungsfachwirt/in oder zum/r Verwaltungs-Betriebswirt/in (VWA) und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung auf dem Niveau des gehobenen Dienstes.
Von Vorteil sind:
- Kenntnisse des Sozialrechts, insbesondere der Sozialgesetzbücher VIII, IX, XI, XII, XIV sowie der sozialrechtlichen Strukturen und Zuständigkeiten vor allem auf Landes- und kommunaler Ebene,
- Kenntnisse der Finanzierung von Sozialausgaben im Zusammenhang mit den verschiedenen sozialgesetzlichen Regelungen,
- Kenntnisse des öffentlichen Haushaltsrechts sowie
- mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einem der Prüfungsgebiete.
Eine Prüferin/ein Prüfer zeichnet sich durch analytisches Denkvermögen sowie ein ausgeprägte Team- und Überzeugungsfähigkeit aus.
Die Tätigkeit erfordert Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). In Zweifelsfällen ist von den Bewerberinnen und Bewerbern nach Aufforderung ein entsprechendes Zertifikat vorzulegen.
Nähere Informationen zur Bewerbung finden Sie unter:
