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Hybrid
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V
Schulrätin bzw. Schulrat (w/m/d) Migration beim Staatlichen Schulamt Schwerin
TV-L E 15
A13h - A15
noch 26 Tage
online seit 29.04.2026
location_on Schwerin
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Angebots-ID Interamt:
1442638
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Kennung für Arbeitgeber:
15997
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Schulrätin bzw. Schulrat (w/m/d) Migration beim Staatlichen Schulamt Schwerin
location_on 19061 Schwerin
Hybrid
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V
work
Entgelt: TV-L E 15
Besoldung: A13h - A15
schedule
Teilzeit / Vollzeit
Unbefristet
Wochenarbeitszeit: 40 h
calendar_month
Besetzung zum: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 25.05.2026
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist zum 01.08.2026 im Rahmen eines Wissenstransfers im Staatlichen Schulamt Schwerin die Stelle einer Schulrätin bzw. eines Schulrates Migration zur Wahrnehmung der unteren Schulaufsicht über Regionale Schulen, Regionale Schulen mit Grundschulen, Grundschulen und Förderschulen sowie zur Wahrnehmung der Generalie Migration gem. § 97 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu besetzen. Der Dienstort ist Schwerin.
Ihre Aufgaben:
- Wahrnehmung der unteren Schulaufsicht über Regionale Schulen, Regionale Schulen mit Grundschulen, Grundschulen und Förderschulen
- Wahrnehmung der Generalie Migration
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen der obersten und unteren Schulaufsicht
- Aufsicht über Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Schulleitungen
- Beratung und Unterstützung der Schulen
- Zusammenarbeit mit dem Zentralen Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS)
- Zusammenarbeit mit dem Unterstützungssystem im Institut für Qualitätsentwicklung M-V
- Bearbeitung inhaltlicher Fragestellungen u. a. bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften der obersten Schulaufsicht
- Planung und Verwaltung der unterstützenden pädagogischen Fachkräfte
Ihr Profil:
- Erste u. Zweite Staatsprüfung für das Lehramt o. - soweit Sie über eine Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen - eine im Wege der Bewährung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt für Gymnasien, Regionale Schulen, Realschulen bzw. Haupt- u. Realschulen, Grundschulen o. für Sonderpädagogik bzw. eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation. Als gleichwertig werden insbesondere die Qualifikationen gemäß KMK-Beschluss "Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung angesehen. Ferner werden außerhalb von Deutschland ausgebildete Lehrkräfte mit einer Gleichwertigkeitsfeststellung für das Lehramt für Gymnasien, Regionale Schulen, Realschulen bzw. Haupt- u. Realschulen, Grundschulen o. Sonderpädagogik nach den Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig angesehen.
- Erfüllung der Voraussetzung für die Übertragung eines Amtes in der Bildungsverwaltung gemäß der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung M-V (BildDLaufbVO MV) vom 18.06.2020 o.
- Bereitschaft, die erforderliche Qualifizierung für die Übertragung eines Amtes in der Bildungsverwaltung nach Maßgabe der Rechtsverordnung auf Grundlage des § 20 Absatz 2 Nummer 3 des Lehrerbildungsgesetzes zu absolvieren, sofern noch nicht nachgewiesen
- Erfahrungen in der Leitungstätigkeit gemäß § 11 Absatz 1a Nummer 3 BildDLaufbVO MV sind wünschenswert
Nähere Informationen zur Bewerbung finden Sie unter:
Kontakt
person Ansprechperson:
Frau
Weski
callTelefon:
+49 385 588 17136 