Beschäftigte/Beschäftigten (m/w/d) in Teilzeit mit bis zu 50%
Das Polizeipräsidium Konstanz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Schutzpolizeidirektion,
Polizeirevier Spaichingen, Führungsgruppe, am Standort Spaichingen:
EINE BESCHÄFTIGTE/EINEN BESCHÄFTIGTEN (M/W/D) IN TEILZEIT MIT BIS ZU 50 % (BEFRISTET)
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt bis Entgeltgruppe 5 TV-L. Die Beschäftigung erfolgt befristet zur Vertretung, zunächst bis zum 16.08.2028
IHRE AUFGABEN
- Erledigung von Schreibarbeiten
- Terminorganisation
- Bearbeitung von Postein- und –ausgang
- Erstellen und Führen von Listen/Übersichten
- Aktenverwaltung
Die Übertragung weiterer Aufgaben bzw. die Änderung des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten.
IHRE VORAUSSETZUNGEN
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d), Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation (m/w/d), Informatikkauffrau/-mann (m/w/d) oder eine ähnliche (Inhalt und Dauer) Ausbildung
VON VORTEIL SIND
- gute EDV-Kenntnisse
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Teamfähigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft
- eigenständiges und selbstverantwortliches Arbeiten
- Vorkenntnisse in der Aktenverwaltung
WIR BIETEN
- eine abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit
- bedarfsorientierte Fortbildung
- familienfreundliche Rahmenbedingungen und flexible Arbeitszeiten
- das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW für den ÖPNV
Das Polizeipräsidium Konstanz hat sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Außerdem unterstützt das Polizeipräsidium Konstanz die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung finden soll. Eine Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilbar.

