Mitarbeiter*in (m/w/d) für den Bereich des Kommunalen Ordnungsdienstes
Die Stadt Sprockhövel ist eine dynamische und zukunftsorientierte Verwaltung mit ca. 340 Beschäftigten.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für das Sachgebiet „Sicherheit und Ordnung“ eine*n engagierte*n und verantwortungsvolle*n Mitarbeiter*in (m/w/d) für den Bereich des
Kommunalen Ordnungsdienstes
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einem Umfang von 39 Wochenstunden.
Wünschen Sie sich eine Aufgabe zum Wohle der Bürger*innen, die Sie durch Ihre Tatkraft unterstützen können? Wünschen Sie sich eine abwechslungsreiche und vielfältige Tätigkeit in einer „familiären“ Kommune, wo jeder noch jeden kennt und wo Sie mit Ihren Ideen innovativ zur Verbesserung von Arbeitsabläufen beitragen können?
Dann möchten wir Sie für den Öffentlichen Dienst und für unsere Stadt in der „grünen Mitte“ zwischen Essen, Dortmund, Hagen, Wuppertal und Düsseldorf mit direkter Anbindung an die A 1, A 43 und A 46 begeistern!
Diese Aufgaben erwarten Sie:
- Wahrnehmung von Außendienstaufgaben im Bereich der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der Anordnung und Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Erhebung von Verwarngeldern
- Feststellung von Ordnungswidrigkeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Sprockhövel, Gewerbeordnung, Gaststättenrecht, Glücksspielwesen, Landeshundegesetz, Landesimmissionsschutzgesetz, Straßen- und Wegegesetz, Jugendschutzgesetz, Abfallablagerungen, Hundesteuer und Vergnügungssteuer
- Vorführung schulpflichtiger und ansteckungsgefährdender Personen
- Begleitungen von Maßnahmen nach PsychKG NRW
- Unterbringung von Obdachlosen
- Begleitung von Zwangsräumungen
- Beseitigung von Tierkadavern
- Termin- und Kontaktvermittlung bei Wildschadensschätzungen
- Mitwirkung bei außergewöhnlichen Schadenslagen
- Kontrollen bei Großveranstaltungen (z. B. Kirmes)
- Überwachung von Baustellungen, Sondernutzungen und straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen
- Ermittlungstätigkeiten (u.a. Meldewesen)
- Zeugentätigkeit bei Durchsuchungsmaßnahmen
- Durchführung gemeinsamer Streifengänge im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei
- Teilnahme an der Rufbereitschaft des Sachgebietes
Änderungen der Aufgabenzuordnungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Das sollten Sie mitbringen:
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten bzw. der Abschluss des Verwaltungslehrgangs I (ehemals Angestelltenlehrgang I) oder in einem vergleichbaren Beruf im öffentlichen Dienst mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren oder
- den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine mindestens 12-monatige Tätigkeit im Außendienst einer Ordnungsbehörde, als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder im Bereich der polizeilichen oder nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (bspw. Im Polizeivollzugsdienst, der freiwilligen Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zivilschutz, technisches Hilfswerk) oder der Bundeswehr. Es wird im Einzelnen geprüft, ob Ihre Ausbildung für die Wahrnehmung der Aufgabe geeignet ist.
- Fahrerlaubnis der Klasse B (ehemals Klasse 3) und Bereitschaft, den privaten PKW zu dienstlichen Zwecken zu benutzen
Weitere Anforderung sind:
- Sie besitzen ein sicheres und kompetentes Auftreten und verfügen über die Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen und sind zudem durchsetzungs- und konfliktfähig
- Neben einer hohen Eigeninitiative, Selbstständigkeit sowie Teamfähigkeit verfügen Sie über eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Sie verfügen über eine uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit und sind insbesondere bei der Ausübung von unmittelbarem Zwang und anhaltenden Fußstreifen in der Lage die Aufgaben in Schichtarbeit und bei jeder Witterung auszuüben
- Sie verfügen über körperliche Fitness
- Bereitschaft zum Wechsel- und Wochenenddienst (auch zum Dienst außerhalb der üblichen Arbeitszeit, vorgesehener Arbeitsbeginn überwiegend mittags)
- Kenntnisse in MS-Office
- Bereitschaft zur aufgabenspezifischen Fortbildung
- Gutes Rechtsverständnis, Sicherheit in der Anwendung
- Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung
Was wir Ihnen als Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst bieten können:
- die Vergütung Ihrer Tätigkeit nach Entgeltgruppe 9a TvöD NRW (siehe auch https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/)
- flexible Arbeitszeiten um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
- in der Regel dienstfrei am 24.12. und 31.12. (außer es besteht Bereitschaft)
- Aufbau eines Zeitkontos für gemachte Überstunden
- Jahressonderzahlung sowie ein jährliches Leistungsentgelt für tariflich Beschäftigte entsprechend der Regelungen des TVöD
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- die Möglichkeit mobiler Arbeit
Haben Sie Fragen zu dieser Stellenausschreibung oder wünschen Sie weitere Informationen zu der Tätigkeit, die Sie erwartet?
Hierfür steht Ihnen unter der Rufnummer 02339/917-221 (Frau Görner) gerne zur Verfügung.
Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse geweckt haben und freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31.07.2026 über das Stellen-Portal „Interamt.de“ und hier unter der Stellen-ID 1465582.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung am Bewerbungsverfahren entstehen, nicht übernommen werden können.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Zum Nachweis Ihrer ggf. vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises bei.
Wir fördern Vielfalt und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt. Gleichzeitig möchten wir auf die Rahmenbedingungen des Gleichstellungsplanes der Stadt Sprockhövel hinweisen.
Sprockhövel, 03.07.2026
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez.
(Sturm)
