Leiter/-in (m/w/d) der Zentralabteilung
Landesinterne Stellenausschreibung
Nur für unbefristet in der unmittelbaren Landesverwaltung Sachsen-Anhalts Beschäftigte
Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Leiter/-in (m/w/d) der Zentralabteilung, EG 15 TV-L* / Bes.Gr. A 15 LBesO LSA **,
per Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
am Dienstort Stendal, Außenstelle Salzwedel, besetzt werden.
* Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Übertragung der Tätigkeit gegebenenfalls zunächst vorübergehend gemäß § 31 TV-L als Führung auf Probe für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren.
Eine Höhergruppierung auf dem Arbeitsplatz ist nur bei Vorhandensein von entsprechenden Haushaltsmitteln möglich, ggfs. kann zunächst nur eine eingruppierungsneutrale Aufgabenübertragung erfolgen.
** Hinweis für Laufbahnbewerber/-innen: Ausschreibung des Dienstpostens und das diesem Dienstposten entsprechende statusrechtliche Amt einer Regierungsdirektorin/ eines Regierungsdirektors.
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Beförderungsmittel kann im Falle der Bewährung auf diesem Dienstposten und bei Erfüllung der übrigen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen die Beförderung in das nächsthöhere Statusamt ohne erneute
Ausschreibung erfolgen.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) mit seinem Hauptsitz in Stendal und seiner Außenstelle in Salzwedel gehört als untere Landesbehörde zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Im ALFF Altmark wurden Aufgaben der allgemeinen Verwaltung zentralisiert. Die Zentralabteilungsleitung verantwortet daher, neben den für das ALFF Altmark wahrzunehmenden Aufgaben, auch Aufgaben der allgemeinen Verwaltung der vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Anhalt, Mitte und Süd.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Leitung der Zentralabteilung am Standort des ALFF Altmark mit den Sachgebieten „Zentrale Dienste“ sowie „Recht; Dienstleistung für die Agrarstruktur“
- Bearbeitung von besonders schwierigen und grundlegenden Angelegenheiten
- Vertretung des Amtes bei Rechtsstreitigkeiten
- Beauftragte/r für den Haushalt für das ALFF Altmark und für die zentralisierten Titel des Kapitels 0910
- Ausbildungsleitung des ALFF Altmark für Referendare der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienst
Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen:
Bei Beamten (m/w/d):
- die Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes, nachgewiesen durch die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 des Deutschen Richtergesetzes
Bei Tarifbeschäftigten (m/w/d):
- eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften i.S.d. Protokollerklärung Nr.1 der Entgeltordnung zum TV-L, nachgewiesen durch die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 des Deutschen Richtergesetzes
Darüber hinaus für beide Statusgruppen:
- Nachgewiesene mindestens dreijährige Führungserfahrung
- Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen
Zudem sind folgende Voraussetzungen wünschenswert:
- Nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrungen in einem der Rechtsgebiete: Tarif-, Beamten- und Arbeitsrecht, Personalvertretungsrecht, Haushalts-, Zuwendungs- und Verwaltungsrecht, Landwirtschaftliches Fachrecht
- Beherrschung der Standardsoftware (MS-Office-Anwendungen)
- Ein überdurchschnittliches Kommunikations- und Ausdrucksverhalten sowie ein überdurchschnittliches Sozialverhalten, eine hohe Qualität und Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse, eine große Verantwortungsbereitschaft und eine überdurchschnittliche Belastbarkeit, ein überdurchschnittliches Planungs- und Organisationsverhalten, ein ausgeprägtes Urteilsvermögen sowie ein überdurchschnittliches Führungspotential und -verhalten
Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis ist beizufügen.
Sie haben weitergehende Fragen?
Gern erteilt Ihnen Frau Regener, Sachbearbeiterin im Referat „Personal“, unter der Telefon-Nr. 0391/567-4388 weitere Informationen.
Ist Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie bitte bis zum 13.07.2026 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf unter dem Aktenzeichen 12.16 - AL Z und einer Einverständniserklärung über die Einsichtnahme in die Personalakte an das
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 12
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
oder vorzugsweise per E-Mail als pdf-Datei an bewerbung@mw.sachsen-anhalt.de (mit höchstens 2 Dateianhängen im PDF-Format und einer Gesamtgröße von max. 20 MB).
Bitte geben Sie in den Bewerbungsunterlagen eine E-Mailadresse an, da Eingangsbestätigungen ausschließlich per E-Mail versandt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungskosten nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen der nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber zwei Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Datenschutzhinweise nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren
Sie sind Bewerber (m/w/d) in einem Auswahlverfahren des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL), in dessen Rahmen das MWL Ihre persönlichen Daten verarbeitet. Das MWL informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.
1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragte/-r und Aufsichtsbehörde
a) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das MWL:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 – 0
E-Mail: poststelle@mw.sachsen-anhalt.de
Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist die Abteilung 1, Referat 12.
b) Die nach Art. 37 Abs. 1 lit. a) DS-GVO benannte Behördliche Datenschutzbeauftragte des MWL erreichen Sie wie folgt:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Sachsen-Anhalt
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 - 4261
E-Mail: Datenschutz@mw.sachsen-anhalt.de
c) Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DS-GVO ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz
Otto-von-Guericke-Straße 34 a
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 81803 - 10
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
2. Zweck und Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Durchführung eines Bewerbungsauswahlverfahrens, an welchem Sie als Bewerber (m/w/d) teilnehmen, einschließlich der Vor- und Nachbereitung der Einstellung, Abordnung oder Versetzung. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b), Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 2 und 3 DS-GVO, § 88 Abs. 1 DS-GVO, § 26 BDSG,
§ 4 S. 1 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA),
§§ 84 ff. des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA), § 50 Satz 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).
Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert:
- Personendaten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum),
- Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse),
- Behinderung/Gleichstellung,
- Daten zur Ausbildung und Weiterbildung,
- Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang,
- Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen,
- Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche,
- Angabe zu sonstigen Qualifikationen und
- Datum der Bewerbung.
Bei einer Bewerbung per E-Mail werden alle mitgesandten Unterlagen gespeichert.
Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind hier Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO, §§ 88 Abs. 1 DS-GVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BDSG, § 4 S. 1 Nr. 1 DSAG LSA sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c),
Art. 9 Abs. 2 lit. b) DS-GVO i. V. m. § 164 SGB IX.
Sofern Sie uns eine Einwilligung, z.B. zur Einsichtnahme in die Personalakte, erteilt haben, basiert diese Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Die erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
3. Empfänger/Empfängerin von Daten
Das Ministerium verarbeitet Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Daten an nach Rechtsvorschriften zu beteiligende Personen oder Gremien ein, ggf. auch an eine die ärztliche Untersuchung durchführende Stelle.
4. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw. Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung etwa drei Monate nach der Auswahlentscheidung erfolgen. Eine Bewerbung per E-Mail wird unter den genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.
5. Betroffenenrechte
Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten aus Art. 16 DS-GVO zu. Zudem haben Sie nach Art. 15 DS-GVO das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Auskunft über die Herkunft, die Empfänger/Empfängerinnen oder Kategorien von Empfängern/Empfängerinnen der personenbezogenen Daten sowie auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) Ihrer Daten. Gemäß § 17 Abs. 1 DS-GVO können Sie die Löschung verlangen, wenn u.a. die Daten nicht mehr für die Zwecke notwendig sind, für die sie verarbeitet wurden oder wenn sie unrichtig sind und keine weitere Speicherung aufgrund der Regelung nach Art. 17 Abs. 3 DS-GVO erforderlich ist. Sie können nach Art. 21 DS-GVO der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Bewerbungsverfahren widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung, besteht nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Bei notwendigen Erhebungen bei anderen Stellen oder Personen als der betroffenen Person erfolgt ein individueller Hinweis, soweit nicht im Einzelfall die Informationspflicht entsprechend Art. 14 Abs. 5 DS-GVO keine Anwendung findet. Gemäß Art. 20 DS-GVO haben Sie das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, steht Ihnen nach Art. 77 DS-GVO das Recht der Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 c)). Sie können in diesem Fall nach Art. 38 Abs. 4 DS-GVO auch den Behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 b)).
6. Allgemeiner Hinweis
Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch Nichteinwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
