Zweiter Beigeordneter des Landkreises Stendal (m/w/d)
Öffentliche Bekanntmachung
des Landkreises Stendal
Stellenausschreibung
Zweiter Beigeordneter des Landkreises Stendal (m/w/d)
Bei dem Landkreis Stendal, Land Sachsen – Anhalt, ist die Stelle des zweiten Beigeordneten
neu zu besetzen.
Der Landkreis Stendal liegt im Norden des Landes Sachsen-Anhalt. Er besteht aus sechs Einheits- und drei Verbandsgemeinden mit 106.538 Einwohnern und umfasst eine Fläche von 2.423 km². Er ist somit einer der größeren, jedoch mit einer Bevölkerungsdichte von 44 Einwohnern je km² einer der dünn besiedelsten Landkreise Deutschlands. Die Kreisausdehnung beträgt in Nord-Süd-Richtung
79 km und in Ost-West-Richtung 56 km. Kreisstadt ist die Hansestadt Stendal. Sie ist die größte Stadt im Landkreis.
Zusammen mit dem Altmarkkreis Salzwedel bildet der Landkreis Stendal eine einheitliche Wirtschaftsregion. Geprägt wird der Landkreis durch eine leistungsfähige Landwirtschaft und dem Mittelstand, wobei das Handwerk überwiegt.
Der Beigeordnete wird für die Dauer von sieben Jahren als hauptamtlicher Beamter auf Zeit bestellt.
Die Wahl des Beigeordneten erfolgt auf der Sitzung des Kreistages am Donnerstag, d. 24.09.2026. Die Vorstellung der Bewerber wird gesondert geregelt.
Der Amtsantritt ist nach erfolgter Wahl möglich.
Die Besoldung erfolgt nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
in die B 2.
Der Beigeordnete ist der 2. allgemeine Vertreter des Landrates. Gleichzeitig leitet er das Dezernat II und das Amt für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement. Dem Beigeordneten kann die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten und Vertretung in anderen Gremien übertragen werden. Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Zum Aufgabenbereich des Dezernates II gehören zurzeit folgende Ämter:
Umweltamt
Bauordnungsamt
Straßenbauamt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amt für Wirtschaftsförderung und Projektmanagement
Gesucht wird eine zielstrebige, verantwortungsbewusste, engagierte, wirtschaftlichkeitsorientierte und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit
- abgeschlossenem Hochschulstudium, vorzugsweise in den Bereichen Verwaltungs-, Rechts-, Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften oder
- einem fortgeschrittenen Hochschulstudium in Verbindung mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. einer vergleichbaren Qualifikation oder
- einer mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung in einer Kommunal- oder Landesverwaltung.
Darüber hinaus sind wünschenswert:
- mehrjährige praktische Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung oder in der kommunalen Selbstverwaltung, insbesondere im Zusammenwirken mit kommunalen Gremien
- fundierte Kenntnisse der kommunalen Strukturen sowie idealerweise Erfahrungen im Bereich der kommunalen Wirtschaft
- Erfahrung in der Steuerung komplexer Planungen; Realisierung von Projekten und Großvorhaben
- Innovations- und Durchsetzungskraft
- Erfahrungen an der Schnittstelle zwischen Politik, Öffentlichkeit, Verwaltung und Wirtschaft
- Kenntnisse der öffentlichen Strukturen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene
Bewerber müssen die erforderlichen fachlichen und sonstigen Voraussetzungen des Kommunalverfassungsgesetzes, des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Beamtenstatusgesetzes erfüllen.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Vorstellung der Bewerber für die Position des Zweiten Beigeordneten erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Kreistages. Die Wahl selbst findet im öffentlichen Teil der Sitzung des Kreistages statt. Von medialer Begleitung und Berichterstattung ist somit auszugehen.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte mit dem
Kennwort: „Zweiter Beigeordneter“ bis zum 31.05.2026 an:
Landrat des Landkreises Stendal
Herrn Patrick Puhlmann
- persönlich -
Hospitalstraße 1 - 2
39576 Hansestadt Stendal
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgeschickt, wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch persönlich abgeholt werden. Ansonsten erfolgt eine datenschutzgerechte Vernichtung nach Ablauf von 2 Monaten nach Ende des Verfahrens. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Patrick Puhlmann
Landrat
