SB Beistandschaften/Urkundsperson
In der Verwaltung des Landkreises Märkisch-Oderland ist eine Stelle als Sachbearbeiter*in Beistandschaften/Urkundsperson
im Jugendamt am Dienstort Strausberg als Krankenvertretung zu besetzen.
Ihr Aufgabengebiet:
Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII und § 52a SGB VIII
o Anamnese der Lebenssituation des Antragstellers/Kind(er), des anderen
Elternteils, Putativvater
o Allgemeine und fachbezogene Beratung, insb.:
- Unterhalts- und Kindschaftsrecht, insb.
zu Ansprüchen der Mutter vor und nach Geburt des minderjährigen Kindes
- Unterhaltsberechnung zur gütlichen Einigung unter Heranziehung
eingereichter Unterlagen und Unterbreitung von Lösungsvorschlägen zur
gütlichen Einigung
o Volljährigenberatung zum Unterhalt
Führung von Beistandschaften gem. §§ 1712 ff. BGB und §§ 55, 56 SGB
VIII im Rahmen der zivilrechtlichen Vertretung des Kindes als
gesetzlicher Vertreter zur:
o Feststellung der Vaterschaft
- Beratung zur Bedeutung und den Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung
und der daraus resultierenden Rechtsfolgen
- Auswertung von Abstammungsgutachten
- außergerichtliche Klärung der Vaterschaft
- Einleitung von Antragsverfahren zur Vaterschaftsklärung sowie Antragsverfahren
zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für Mutter und Kind, sofern
keine außergerichtliche Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist
- Wahrnehmung der gerichtlichen Prozessvertretung für das Kind im Rechtsstreit
zur Vaterschaftsanerkennung
o Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, ggf. auch bei
Unterhaltspflichtigen mit Aufenthalt im Ausland
- Feststellung und regelmäßige Überprüfung der unterhaltsrechtlichen
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten nach eigenem Ermessen, insb.
durch Auswertung von Einkommensunterlagen und Nachweisen
- Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des zu vertretenden Kindes unter
Beachtung von Sonder- und Mehrbedarfsansprüchen im außergerichtlichen
Einigungsverfahren gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten
- Prüfung und Entscheidung von Herabsetzungsanträgen im außergerichtlichen
Einigungsverfahren
- Wahrnehmung der gerichtlichen Prozessvertretung für das Kind im
unterhaltsrechtlichen Rechtsstreit in der 1. und 2. Instanz, u.a. für vereinfachte
Unterhaltsverfahren, gerichtliche Auskunfts- sowie
Unterhaltsfestsetzungsverfahren, Abänderungsverfahren
- Fertigung und Einreichung der Antragsschriften sowie Stellungnahmen zu
den Verfahren, einschließlich zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe
- Antrag auf einstweilige Anordnung
- Wahrnehmung von Gerichtsterminen
- Prüfung von Gerichtsbeschlüssen
- Entgegennahme und Verwahrung von Schuldtiteln
- Zustellung von Vollstreckungsklauseln
- Beantragung von Rechtsmittelvermerken
- Prüfung und Erheben von Rechtsmitteln
- Entscheidung über die Einleitung des Beschwerdeverfahrens 2. Instanz
- Erarbeitung von Beschwerdeschriften
- Prüfung und Antragstellungen von Kostenentscheidungen
o Überwachung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche:
- regelmäßige Kontrolle der Unterhaltszahlungen
- Mahnung bei ausbleibenden/rückständigen Unterhaltszahlungen
- Zahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner vereinbaren
- Abzweigungsanträge bei Sozialleistungsträger
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Vertretung des Kindes bei Vollstreckungsabwehrklagen und Erinnerung
Drittschuldnerklagen
- Geltendmachung von Forderungen im Rahmen von Insolvenz- und
Restschuldbefreiungsverfahren
- Feststellungsverfahren
o Unterstützung bei der Erstattung von Strafanzeigen aufgrund der
Unterhaltspflichtverletzung mittels Korrespondenz mit Polizei,
Staatanwaltschaft, Anwälten bis hin zur Wahrnehmung der Termine vor den
Amtsgerichten bzw. Landgerichten als Zeuge
o regelmäßige Rechenschaftslegung gegenüber Antragsteller
o Statistik
Beurkundungen und Beglaubigungen gem. § 59 SGB VIII
o Wahrnehmung der Aufgaben als Urkundsperson i.Z.m. der Beurkundung von:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Mutterschaftsanerkennungen
- Erklärungen zur gemeinsamen Sorge
- Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen
- Aussetzung von Beurkundungen
- Beurkundungen mit Auslandsbezug
Ihr Profil:
- eine abgeschlossene Ausbildung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder
eine vergleichbare Qualifikation
- einen Führerschein der Klasse B
- Fachkenntnisse in den aufgabenbezogenen Rechtsgebieten
und folgende Kompetenzen: Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit,
Konfliktfähigkeit, Eigenmotivation, Stressresistenz, Entscheidungsfähigkeit,
Zuverlässigkeit, Zeitmanagement, Informationsfähigkeit.
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