Gemeindearbeiter (m/w/d) Bauhof
Öffentliche Stellenausschreibung
In der Gemeinde Gangloffsömmern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Gemeindearbeiter (m/w/d) Bauhof
befristet als Krankheitsvertretung für mindestens sechs Monate neu zu besetzen.
Wesentliche Aufgaben:
- Reparatur und Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen und Spielplätzen
- Pflege, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen
- Räum- und Streudienst (Winterdienst)
- Durchführung der Grünpflegemaßnahmen an den gemeindlichen Liegenschaften
- Pflege und Instandhaltung des Friedhofes
- Transportarbeiten (z.B. Entsorgung Rasenmahd und Straßenmüll)
- Mitwirkung bei gemeindlichen Veranstaltungen und Festen
- ggf. Anleitung von Personal aus dem Bundesfreiwilligendienst/Jobcenter
Weitere Aufgaben bleiben den Anweisungen des Bürgermeisters vorbehalten.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden (Vollzeit).
Anforderungen:
- Voraussetzung für eine Einstellung sind handwerkliches Geschick
- selbständiges, verantwortungsbewusstes und eigenverantwortliches Arbeiten
- Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und Flexibilität sowie eine positive Einstellung zu Bereitschaftsdienst und Arbeitszeitverlagerung
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung körperlich schwerer Arbeit
- Führerschein Klasse B (Führerschein Klasse C/CE von Vorteil)
Wir bieten:
- tarifgerechte Vergütung nach TVöD-VKA entsprechend den persönlichen Voraussetzungen
- zusätzliche tarifliche Leistungen wie z.B.: Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, monatliche Sachbezüge
- Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub
- Weiterbildungsmöglichkeiten
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse, etc.) senden Sie bitte bis zum 31.05.2026 an folgende Adresse:
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Personalamt
Kennwort „Stelle Gemeindebauhof Gangloffsömmern“
Bahnhofstraße 13
99634 Straußfurt
Bewerbungsunterlagen, die per Mail eingehen, sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher auch nicht berücksichtigt.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann nur erfolgen, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt wurde. Anderenfalls werden die Unterlagen spätestens 3 Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren gespeichert und spätestens nach 3 Monaten nach dessen Abschluss gelöscht.
Nähere datenschutzrechtliche Informationen nach Maßgabe des Artikels 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) können im Internet unter www.vgstraussfurt.de abgerufen werden.
Straußfurt, den 04.05.2026
gez. S. Tschapeller
Bürgermeister
