Chemisch-technische*n Assistent*in (CTA) (w/m/d) oder Biologisch-technische*n Assistent*in (BTA) (w/m/d)
Das 2. Physikalische Institut der Universität Stuttgart unter der Leitung von Prof. Na Liu forscht auf den Gebieten der Nanophotonik und DNA-Nanotechnologie.
Für (bio)chemische Laborarbeiten suchen wir ab dem 1. Januar 2027 eine*n
Chemisch-technische*n Assistent*in (CTA) (w/m/d) oder Biologisch-technische*n Assistent*in (BTA) (w/m/d)
Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene staatlich anerkannte Ausbildung. Die Einstellung erfolgt unbefristet in einem Beschäftigungsverhältnis nach den Bestimmungen des TV-L mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
Welche Aufgaben erwarten Sie bei uns?
- Herstellung und Bereitstellung von Lösungen, Puffern und Reagenzien
- Grundlegende (bio)chemische Labortätigkeiten
- Bedienung, Pflege und Wartung von Laborgeräten sowie Organisation von Serviceterminen
- Wahrnehmung der Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte*r und Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- Überwachung und Verwaltung des Laborbestands sowie Veranlassung von Nachbestellungen von Verbrauchsmaterialien und Chemikalien
- Unterstützung bei der allgemeinen Organisation des Laborbetriebs, insbesondere bei der Entsorgung von Chemikalien und Laborabfällen gemäß den geltenden Vorschriften sowie bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender in Laborabläufe
Was bieten wir Ihnen?
- Ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabengebiet in unmittelbarer Forschungsnähe
- Mitarbeit in einem internationalen Team von Forschenden
- Flexible Arbeitszeiten mit Anwesenheit während der vereinbarten Kernarbeitszeiten
- Eine unbefristete Einstellung mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit nach den Bestimmungen des TV-L, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- Vergütung nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Eingruppierung bis Entgeltgruppe 7 TV-L, abhängig von den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen
- Die üblichen Sozialleistungen des Öffentlichen Dienstes der Länder (z. B. VVS-Zuschlag, Kinderbetreuung, Sportangebote des Hochschulsports etc.)
- Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
Was bringen Sie mit?
- Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene staatlich anerkannte Ausbildung als Chemisch-technische*r Assistent*in (CTA) oder Biologisch-technische*r Assistent*in (BTA)
- Erfahrung in einem universitären oder außeruniversitären Forschungslabor ist von Vorteil, jedoch keine Voraussetzung
- Interesse an interdisziplinärer Forschung an der Schnittstelle von Chemie, Biologie und Physik
- Kenntnisse grundlegender mikrobiologischer und biochemischer Labormethoden (z. B. Klonierung, rekombinante Proteinexpression, Proteinreinigung und Proteinanalyse) sind wünschenswert
- Strukturierte, selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise
- Gute Deutschkenntnisse sowie grundlegende Englischkenntnisse
- Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit
Allgemeines
Wir hoffen, Ihr Interesse geweckt zu haben, und freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen, vorzugsweise per E-Mail in einem PDF-Dokument an neubrech@pi2.uni-stuttgart.de oder an das 2. Physikalische Institut, Universität Stuttgart, Pfaffenwaldring 57, 70569 Stuttgart.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Dr. Frank Neubrech unter der o.g. E-Mail-Anschrift zur Verfügung.
Bewerbungsschluss ist der 07.09.2026. Nach Ende der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bewerbungs- und Vorstellungskosten können nicht erstattet werden. Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein, da wir die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens datenschutzgerecht vernichten. Informationen nach Art. 13 DS-GVO zum Umgang mit Bewerbungen finden Sie unter https://www.uni-stuttgart.de/datenschutz/bewerbung.
Die Universität möchte den Anteil an Frauen erhöhen. Wir ermutigen daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Die Einstellung erfolgt durch die Zentrale Verwaltung.
