Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter (w/m/d) für den Bereich Cyberabwehr
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Baden-Württemberg beobachtet verfassungsfeindliche Bestrebungen und sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten und unterrichtet die politisch Verantwortlichen sowie die Bürgerinnen und Bürger über drohende Gefahren. Sie können Ihren Beitrag zum Schutz der Demokratie leisten und Teil unseres Teams im LfV werden.
Für das Referat „Behörden- und Wirtschaftsschutz, Cyberabwehr, Informationssicherheit“ innerhalb unserer Abteilung „Spionage- und Cyberabwehr, Geheim- und Sabotageschutz, Personenüberprüfungen“ suchen wir baldmöglichst eine/einen
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d)
für den Bereich Cyberabwehr
(18-26)
Ihre Aufgaben:
- Bearbeitung von Cyberspionage- und Cybersabotageangriffen fremder Nachrichtendienste
- Durchführung von Ermittlungs-, Beschaffungs- und Auswertungstätigkeiten im Bereich der Cyberabwehr
- Entwicklung und Betrieb von Analysenetzwerken und Tools
- Durchführung von Befragungen und Sensibilisierungen von Einzelpersonen, Unternehmen, Behörden und Forschungseinrichtungen
- Teilnahme an regelmäßigen Austauschformaten mit anderen Sicherheitsbehörden
- Unterstützung und Beratung der Arbeitsbereiche Wirtschafts- und Behördenschutz sowie der Spionageabwehr bei Vorgängen mit IT-Bezug
- Vortragstätigkeit und Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit (Prävention, Sensibilisierung)
Unsere Anforderungen:
- Interesse an oder Kenntnisse in den Themenfeldern Netzwerk- und Systemarchitekturen, IT-Forensik und Analyse digitaler Spuren, Analyse, Bewertung und Reporting von Sicherheitsereignissen, Durchführung von Schwachstellenbewertungen
- Selbstständige Arbeitsweise, sicheres Auftreten und Repräsentationsfähigkeit
- Hohes Maß an Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Ausgeprägte soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit
- Grundsätzliche Bereitschaft zu Dienstreisen
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich qualifizierte Personen mit einem abgeschlossenen Studium an einer Universität oder Hochschule in einem akkreditierten Studiengang der Fachrichtungen Informatik, Informationstechnik, Wirtschaftsinformatik oder einer verwandten technischen Fachrichtung oder Personen mit einer beruflichen Ausbildung im IT-Bereich mit einschlägiger Berufserfahrung. Die Beschäftigung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und erfolgt bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L.
Außerdem können sich qualifizierte Beamtinnen und Beamte des gehobenen Verwaltungs- oder Polizeivollzugsdienstes, der Allgemeinen Finanzverwaltung und der Rentenversicherung mit einschlägigen Fachkenntnissen bewerben. Die Stelle ist nach Bes. Gr. A 12 LBesGBW bewertet, aktuell steht jedoch nur eine Stelle bis zur Bes. Gr. A 11 LBesGBW zur Verfügung. Bei der Versetzung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten berücksichtigen wir die Mindestverweildauer des jeweiligen regionalen Polizeipräsidiums.
Unser Angebot an Sie:
Wir bieten Ihnen eine sinnstiftende, verantwortungsvolle sowie krisensichere Tätigkeit zum Schutz unserer Demokratie. Neben einer interessanten Tätigkeit erwartet Sie ein Onboarding-Konzept, welches zu einer gezielten und umfassenden Einarbeitung mit einer Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsangeboten beiträgt. Darüber hinaus genießen Sie flexible Arbeitszeiten, erhalten einen Mobilitätszuschuss (JobTicket BW, JobBike BW) und können anteilig auf Arbeitszeit Dienst- und Präventionssportangebote wahrnehmen. Während der Dauer einer Verwendung beim LfV wird eine monatliche Sicherheitszulage i. H. v. derzeit 199,73 EUR gewährt. Tarifbeschäftigte haben außerdem einen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, erhalten eine Betriebsrente (VBL) sowie eine Jahressonderzahlung.
Was sonst noch wichtig ist:
Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der Kalenderwoche 45 statt.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist. Da wir den Anteil von Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Nach § 10 Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Baden-Württemberg haben sich die Bewerberinnen und Bewerber vor der Aufnahme der Tätigkeit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen zu unterziehen. Zwingende Voraussetzung für eine Einstellung im LfV ist die deutsche Staatsangehörigkeit.
Kontakt:
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne Frau Ferrari (Leiterin Personalreferat) entweder unter der Ruf-Nr. 0711/9544-323 oder per E-Mail unter Personal@lfvbw.bwl.de (nur für Rückfragen – keine Bewerbungen) und für fachliche Fragen Herr Fecht unter Tel. 0711/9544-308 zur Verfügung.
Wo kann ich mich bewerben?
Ihre aussagefähige Bewerbung nehmen wir ausschließlich über unser Online-Bewerberportal auf unserer Homepage bis zum 13.10.2026 entgegen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

