Beigeordnete/Beigeordneter und allgemeine Vertreterin/allgemeiner Vertreter (m/w/d) der Bürgermeisterin
Die Stadt Sundern (Sauerland) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Beigeordnete/einen Beigeordneten und allgemeine Vertreterin/allgemeinen Vertreter (w/m/d) der Bürgermeisterin
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen.
Die Stadt Sundern ist für ihre 16 Ortsteile und die Belange der knapp 28.000 Einwohner*innen des Stadtgebiets verantwortlich. Landschaftlich schön gelegen bietet Sundern vielfältige Natur- und Freizeitangebote sowie die Möglichkeit, naturnah zu wohnen. Dabei sind Regionen wie das Ruhrgebiet dennoch gut zu erreichen. Sundern gehört zum Hochsauerlandkreis und hat als Flächenkommune zahlreiche Aufgaben in ganz unterschiedlichen Bereichen.
Der*Die Beigeordnete ist zuständig für das Dezernat II mit:
- dem Fachbereich 4 - Jugend und Familie und
- dem Fachbereich 5 - Bürgerdienste, Soziales und Ordnung
Ebenfalls zugeordnet sind der Stelle Vertrags- und Rechtsangelegenheiten.
Die von Ihnen wahrzunehmenden Aufgaben umfassen insbesondere:
- die verantwortungsvolle, leistungs- und serviceorientierte Leitung und strategische Weiterentwicklung des Dezernates mit den Fachbereichen 4 und 5.
- die Vertretung des Dezernats nach außen (z.B. im Rat, in Ausschüssen des Rates oder gegenüber Dritten) sowie die Vertretung der städtischen Interessen gegenüber übergeordneten Behörden.
- die ständige (allgemeine) Vertretung der Bürgermeisterin in allen Bereichen.
- die Mitwirkung im Verwaltungsvorstand nach § 70 Gemeindeordnung NRW (GO NRW).
- die rechtliche Prüfung von komplexen Vertragswerken sowie die Prüfung und Begleitung von Rechtsangelegenheiten.
Eine Änderung des Geschäftsbereiches bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Stadt Sundern sucht eine Führungspersönlichkeit, die aktiv ziel- und zukunftsorientiert an der weiteren Entwicklung der Stadt Sundern mitwirkt und über folgende Voraussetzungen verfügt:
- die fachlichen Voraussetzungen sowie eine nachweisbare ausreichende Erfahrung für das Amt gemäß § 71 Abs. 3 GO NRW.
- die Befähigung für das Richteramt (Volljurist*in mit 2. Staatsexamen) oder
- die Befähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des nichttechnischen Verwaltungsdienstes.
- die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit.
- eine Spezialisierung auf Verwaltungsrecht durch eine mehrjährige, möglichst breit gefächerte Berufs- und Führungserfahrung in verschiedenen Sachgebieten der öffentlichen Verwaltung.
Wir erwarten:
- eine mehrjährige Führungserfahrung in einer kommunalen oder sonstigen öffentlichen Verwaltung mit Leitung größerer Einheiten.
- nachgewiesene Fachkenntnisse in den Aufgaben des Dezernats.
- ein umfassendes Verständnis kommunaler Strukturen und Abläufe.
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kommunalen Gremien und Bürger*innen verbunden mit der Bereitschaft zum flexiblen Dienst auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten.
- Entscheidungsfreude, überdurchschnittliches Engagement und Motivationsfähigkeit.
- Eigeninitiative, Verhandlungsgeschick verbunden mit Einfühlungsvermögen gegenüber den Bürger*innen, Flexibilität, Kooperations- und Teamfähigkeit, Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie
- ein strategisches, vernetztes und lösungsorientiertes Denken.
Eine Wohnsitznahme in der Stadt Sundern (Sauerland) wird gewünscht.
Die Einstellung erfolgt als Beamt*in auf Zeit (Wahlbeamt*in) für die Dauer von 8 Jahren. Es erfolgt eine Besoldung gem. § 2 Abs. 2 und 3 der Eingruppierungsverordnung NRW (EingrVO NRW). Darüber hinaus wird eine Aufwandsentschädigung nach § 5 der EingrVO NRW gezahlt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 26. April 2026 an die
Bürgermeisterin der Stadt Sundern (Sauerland)
Frau Dr. Jacqueline Bila
- Persönlich -
Rathausplatz 1
59846 Sundern
Bei Rückfragen zur ausgeschriebenen Funktion können Sie sich ebenfalls an die Bürgermeisterin Frau Dr. Bila unter der Rufnummer 02933/81-126 wenden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgt eine Einsichtnahme der Ratsfraktionen in die Bewerbungsunterlagen und im Anschluss eine Bewerbervorauswahl durch den Ältestenrat. Die Wahl durch den Rat der Stadt Sundern (Sauerland) soll dann anschließend in der nächstmöglichen Sitzung des Rates erfolgen.
