Technische Sachbearbeiterin / technischer Sachbearbeiter (m/w/d) für die Bauordnung und den Denkmalschutz
Die Stadt Sundern (Sauerland) sucht zum 01.12.2026
eine technische Sachbearbeiterin / einen technischen Sachbearbeiter (m/w/d) für die Bauordnung und den Denkmalschutz
Die Stadt Sundern ist für ihre 16 Ortsteile und die Belange der knapp 28.000 Einwohner*innen des Stadtgebiets verantwortlich. Landschaftlich schön gelegen bietet Sundern vielfältige Natur- und Freizeitangebote sowie die Möglichkeit, naturnah zu wohnen. Dabei sind Regionen wie das Ruhrgebiet dennoch gut zu erreichen. Sundern gehört zum Hochsauerlandkreis und hat als Flächenkommune zahlreiche Aufgaben in ganz unterschiedlichen Bereichen.
Bei der Aufgabenerfüllung leisten die Mitarbeiter*innen der Stadt Sundern einen wichtigen und ganz wesentlichen Beitrag. Die Stelle ist in der Abteilung 3.5 / Bauordnung und Denkmalschutz angesiedelt und umfasst die Aufgabenbereiche der Bauaufsicht.
Wir bieten Ihnen eine Tätigkeit, die sehr vielfältig ist:
- Ihnen obliegt die eigenständige Beratung in bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Sicht von Entwurfsverfassenden, Architekten*innen, Vermessungsingenieure*innen, Bauherrschaft, Grundstücksnachbarn und Bürger*innen.
- Sie übernehmen die Beratung und Abstimmung von Planungskonzepten von Investoren und Bauherrschaft. Darüber hinaus nehmen Sie Stellung zu Planungen Dritter und unterstützen die Grundlagenarbeit.
- Ihnen obliegt die selbstständige Prüfung und Genehmigung von Bauanträgen und Bauvoranfragen einschließlich komplexer Bauvorhaben der höchsten Schwierigkeitsstufe.
- Sie übernehmen die federführende Bearbeitung schwieriger Fälle, in denen die Genehmigungsfähigkeit erst durch die Ausübung von Ermessen, bspw. durch Befreiungen, Ausnahmen, Abweichungen oder Baulasten, hergestellt werden kann.
- Sie erteilen Befreiungen und Abweichungen nach BauO NRW 2018 und dem BauGB auch außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens
- Sie erstellen Gebührenbescheide durch die Berechnung und Festsetzung der Gebühren nach dem GebG und der AVwGebO
- Sie prüfen eigenständig gutachterliche Stellungnahmen und Sachverständigennachweise und berücksichtigen diese bei der Entscheidung über Bauanträge.
- Sie erarbeiten eigenständig Stellungnahmen in Verfahren von Drittbehörden zu gewerblichen Bauvorhaben der höchsten Schwierigkeitsstufe, die unter das BlmSchG fallen. Zudem bearbeiten Sie Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen nach dem BlmSchG aus bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Sicht.
- Sie übernehmen die selbstständige Bauüberwachung, Bauzustandsbesichtigungen und Bauabnahmen einschließlich der Prüfung der Einhaltung der Baugenehmigung inkl. des Brandschutzkonzeptes sowie der gutachterlichen Stellungnahmen anderer Behörden oder Sachverständigen
Sie verfügen über:
- die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des bautechnischen Verwaltungsdienstes oder über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen mit erforderlichen Kenntnissen des öffentlichen Baurechts, der Bautechnik und der Baugestaltung.
Wir erwarten von Ihnen:
- idealerweise mehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst
- idealerweise Rechtskenntnisse des Bau- und Planungsrechtes
- gute Kommunikationsfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
- Belastbarkeit und eine hohe Leistungsmotivation und -bereitschaft
- gute allgemeine EDV-Kenntnisse (z. B. Microsoft Office, Prosoz)
- Eine strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise
- Die Bereitschaft, sich regelmäßig fortzubilden
Wir bieten Ihnen eine Tätigkeit, die ihren Teil zu einer hohen Lebensqualität beiträgt:
- einen zukunftssicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst sowie eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem interessanten, vielseitigen Aufgabengebiet.
- die Perspektive auf eine anschließende Dauerbeschäftigung bei entsprechender Haushaltslage und persönlicher Eignung
- ein gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 Nr 3 TzBfG (Vertretung während der Elternzeit) befristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit oder in Teilzeit mit einem Umfang von mind. 19,5 Stunden.
- eine Entgeltzahlung als Tarifbeschäftigte*r nach der Entgeltgruppe 12 TVöD (sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen) einschließlich tariflich geregelter Jahressonderzahlungen.
- eine leistungsorientierte Bezahlung sowie ein alternatives Entgeltanreiz-System nach dem TVöD.
- 30 Tage (31 Tage ab 2027) Jahresurlaub bei einer Vollzeitbeschäftigung
- eine Zusatzversorgung (Betriebsrente).
- kostenlose Parkplätze für unsere Beschäftigten.
Die Stadt Sundern verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung von schwerbehinderten Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund wird ebenfalls mit Interesse entgegengesehen.
Sind Sie interessiert?
Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens zum 04.10.2026 über das Bewerbungsportal der Stadt Sundern (www.sundern.de/stellenausschreibungen ) oder senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung an die Stadt Sundern, FB 1 Zentrale Dienste, Abteilung Organisation und Personalmanagement, Rathausplatz 1, 59846 Sundern (Sauerland).
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Herrn Zakrzewski (02933/81-166), Stadt Sundern (Sauerland), Abteilung Organisation und Personalmanagement, wenden.

