Mitarbeiter*in (m/w/d) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
Mitarbeiter*in (m/w/d) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
Standort: Verwaltungsgebäude St. Tönis, Hospitalstraße 15, 47918 Tönisvorst
Eingruppierung: EG 6 TVöD
Befristung: befristet (1 Jahr)
Arbeitszeit: 39 Wochenstunden
Die Stadt Tönisvorst sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die Stelle ist zunächst befristet für ein Jahr.
Willkommen bei der Stadt Tönisvorst - die Apfelstadt mit ca. 30.000 Einwohnern, die nicht nur durch ihre idyllische Lage zwischen den Metropolen am Niederrhein besticht, sondern auch als attraktive Arbeitgeberin zahlreiche Möglichkeiten für Ihre erfolgreiche Karriere bietet.
Als Stadtverwaltung von Tönisvorst sind wir stolz darauf, ein breites Spektrum an Berufsmöglichkeiten anzubieten, die sowohl erfahrenen Fachkräften, als auch motivierten Nachwuchstalenten gerecht werden. Wir sind bestrebt eine dynamische, familiäre und inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in welcher Selbständigkeit, Kreativität und Teamgeist mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kombiniert wird.
Unser Team besteht aus engagierten Mitarbeiter*innen die täglich daran arbeiten, das Leben unserer Bürger*innen zu verbessern. Gemeinsam setzen wir uns für eine effiziente Verwaltung, einen herausragenden Service und nachhaltige Entwicklung ein.
Ihr Aufgabengebiet
- Teilnahme an Sonder- und Kontrolldiensten, auch zu arbeitszeitlich ungünstigen Zeiten (z. B. in den frühen Morgenstunden, am Abend sowie an Wochenenden und Feiertagen)
- Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Stadtgebiet (z. B. Kontrolle von Parkverstößen)
- Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Erfassung von Verstößen mittels mobiler Endgeräte
- Durchführung von Verwarnungen und Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Überprüfung der Einhaltung von Parkregelungen (z. B. Bewohnerparken, Parkscheibenregelung, Parkscheinautomaten)
- Kontrolle von Halte- und Parkverboten sowie von Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen
- Dokumentation der festgestellten Verstöße (inkl. Fotodokumentation)
- Ansprechpartner*in für Bürgerinnen vor Ort bei Fragen zum ruhenden Verkehr
Wir bieten Ihnen
- Bezahlung nach dem TVöD bis zu EG 6 mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge etc.), vorbehaltlich der persönlichen Qualifikation
- jährliche leistungsorientierte Bezahlung gem. Vorgaben des TVöD sowie Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte
- 30 Tage tariflichen Urlaub (31 Tage ab 2027) sowie einen zusätzlichen Brauchtumstag (Rosenmontag)
- ab 2027 die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln
- einen halben Tag Sonderurlaub am Geburtstag
- Gesundheitstage und Teambuildingmaßnahmen
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz
- eine abwechslungsreiche, interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit der Möglichkeit zur fachlichen Mitgestaltung
- ein kollegiales und motivierendes Arbeitsklima, das von Vertrauen und Teamgeist geprägt ist
- kurze Entscheidungswege und flache Hierarchien mit einer offenen Kommunikationskultur
- hohe Eigenverantwortung, und vor allem viel Freiraum für eigene Ideen
Das bringen Sie mit
- abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im öffentlichen Dienst (z. B. Verwaltungsfachangestellte*r) oder in einem vergleichbaren Bereich oder
- abgeschlossene kaufmännische oder serviceorientierte Ausbildung
- Grundkenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht sowie der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind wünschenswert
- Bereitschaft, sich rechtliche Kenntnisse kurzfristig anzueignen
- Sicherer Umgang mit mobilen Endgeräten (Smartphone/Tablet) und IT-Anwendungen
- Führerschein der Klasse B
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte über unser Online-Formular mit den üblichen Unterlagen. Die Stelle eignet sich für eine Besetzung in Teilzeit. Die Realisierung hängt von den eingehenden Bewerbungen ab.
Bewerbungsschluss ist der 17.05.2026.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Formular.
Bewerbungsformular
Kontakt
Sie haben fachliche Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei:
Herrn Jäger
Tel.: +49 2156 999 133
Bei Fragen zum Auswahlverfahren und personalrechtlichen Fragen melden Sie sich bitte bei:
Herrn Kawaters
Tel.: +49 2151 999 176
Hinweise zum Bewerbungsverfahren:
Die Stadt Tönisvorst setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadt Tönisvorst hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Frauen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX.
Angefallene Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden von der Stadt Tönisvorst nicht erstattet.
Stadt Tönisvorst
- Der Bürgermeister -
Bahnstraße 15
47918 Tönisvorst
Telefon +49 2151 999 0
