SB Bauordnung (m/w/d)
Wir sorgen dafür, dass Nordsachsen wachsen kann. Deshalb unterstützen wir mit unserer Expertise Menschen, die bei uns Infrastruktur, Wohnungen, öffentliche Gebäude und Gewerbe bauen und erneuern möchten.
Im Dezernat Bau und Umwelt, Bauordnungs- und Planungsamt, Sachgebiet Bauordnung des Landratsamtes Nordsachsen ist zum 21.01.2027 eine Stelle als Sachbearbeiter Bauordnung/Eingriffsverwaltung befristet als Mutterschutz- und Elternzeitvertretung in Vollzeit zu besetzen.
Ihre Aufgaben
- Sie üben die bauaufsichtliche Eingriffsverwaltung bei der Errichtung, Änderung, Beseitigung sowie bei der Instandhaltung von baulichen Anlagen aus.
- Sie bearbeiten Vorgänge der bauaufsichtlichen Eingriffsverwaltung bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften.
- Sie beraten die am Bau Beteiligten sowie Grundstückseigentümer und Nachbarn.
- Sie erlassen Nutzungsuntersagungen, Beseitigungsanordnungen, Sicherungs- und Baueinstellungsverfügungen.
- Sie entscheiden über die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit erlassener Verwaltungsakte, der Aussetzung der Vollziehung und der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.
- Sie drohen ggf. Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung an und setzen diese fest
Ihr Profil
- Sie haben einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt (FH) in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung oder einen Abschluss als Bachelor of Laws (FH) in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung oder einen vergleichbaren Abschluss mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen.
- Sie verfügen über gute Kenntnisse im Bau- und Verwaltungsrecht.
- Sie sind kommunikativ, arbeiten selbstständig und können Entscheidungen treffen.
Wichtige Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigen können. Sollten Sie einen ausländischen Bildungsabschluss besitzen, bitten wir Sie um die Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung ohne diesen Nachweis leider nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt werden kann.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Kommen Sie aus einem Nicht-EU-Staat (der Europäische Wirtschaftsraum und die Schweiz sind hiervon ausgenommen)? Dann fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.

