Mitarbeiter*in in der Zentralen Einrichtung Gleichstellung und Diversität
Als größte Bildungseinrichtung im Oldenburger Münsterland historisch und regional verankert ist die Universität Vechta heute international und zukunftsorientiert ausgerichtet: Rund 3.500 Studierende und mehr als 500 Beschäftigte forschen, lehren, arbeiten und studieren an der modernen Campusuniversität im Herzen Niedersachsens.
An der Universität Vechta ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Stelle zu besetzen als
Mitarbeiter*in in der Zentralen Einrichtung Gleichstellung und Diversität
Entgeltgruppe 11 TV-L/ Vollzeit
Die Stelle nimmt zugleich Aufgaben der Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wahr und ist befristet für die Zeiten des Mutterschutzes und einer sich ggf. anschließenden Elternzeit der bisherigen Stelleninhaberin.
Ihre Aufgaben im Rahmen der Allgemeinen Gleichstellungsarbeit umfassen insbesondere
- Mitwirkung bei der Erstellung von Gleichstellungs- und Diversitätskonzepten
- Erarbeitung und Pflege eines Datenpools mit Indikatoren zu Gleichstellungsparametern
- Koordination und Mitwirkung an der Netzwerkarbeit mit universitätsinternen Akteur*innen der Gleichstellungs- und Diversitätsarbeit (u. a. Rat der Gleichstellungsbeauftragten, Kommission für Gleichstellung) sowie externen Zusammenschlüssen (u. a. lakog, LAGEN)
- Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit der Gleichstellungsstelle/ZEGD und Durchführung einzelner Maßnahmen.
Ihre Aufgaben im Rahmen der Beschwerdestelle nach AGG beziehen sich insbesondere auf
- Informationen zum Beschwerdeverfahren
- Durchführung des Beschwerdeverfahrens (Entgegennahme, Prüfung und Bewertung der Beschwerde)
- Erarbeitung von Vorschlägen geeigneter Maßnahmen für die Hochschulleitung bei festgestelltem Fehlverhalten
- Dokumentation und Monitoring der einzelnen Aufgaben bzw. Maßnahmen
- Mitwirkung an der Konzepterarbeitung zur Prävention von Diskriminierung und Durchführung von Maßnahmen zur Prävention.
Ihr Profil
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und nachgewiesene Kompetenzen in der empirischen Sozialforschung.
Sie zeichnen sich aus durch
- eigenständiges Arbeiten, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität und Teamfähigkeit,
- ausgeprägte, auch fachübergreifende Kommunikationskompetenzen und Interesse an der Netzwerkarbeit sowie
- die persönliche Motivation, Gleichstellungsarbeit und eine chancengerechte Universitätskultur mitzugestalten.
Des Weiteren verfügen Sie über rechtliche Kenntnisse in folgenden Bereichen:
- Arbeits-/Dienstrecht und/oder
- Rechtlicher Diskriminierungsschutz sowie Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.
Das weitere Kompetenzprofil umfasst folgende Kompetenzbereiche:
- Beratungskompetenz
- Fähigkeiten zur Mediation, Schlichtung und Konfliktbewältigung.
Bewerber*innen sollen rechtliche Kenntnisse in mindestens einem der beiden aufgeführten Bereiche besitzen und Kompetenzen in einem der genannten weiteren Kompetenzbereiche nachweisen können; weitere Kenntnisse und Kompetenzen können durch Weiter- bzw. Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses entwickelt werden.
Senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit besonderer Darstellung Ihres Kompetenzprofils unter Angabe der Kennziffer 26/17/ZEGD per E-Mail (zusammengefasst in einer einzelnen PDF-Datei) bis zum 04.05.2026 an:
Präsidium der Universität Vechta
bewerbung@uni-vechta.de
Die Universität Vechta schätzt und fördert die Vielfalt der Menschen an der Universität und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit ein. Dieses Selbstverständnis ist maßgebend für alle Auswahlverfahren. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
